Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Dezember 2023

Seite 6 Nr. 25 · Weihnachten 2023 Zuschuss an Landwirte - De-Minimis-Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2019/316 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2023. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 31.01.2024 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar bei Frau Hornung, telefonisch unter 07742/853-41 oder per E-Mail (rechnungsamt@hohentengenah.de) angefordert werden. Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Kadelburg“ Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Kadelburg, Gewann Unterertel“ mit örtlichen Bauvorschriften und paralleler punktueller Änderung des Flächennutzungsplanes; Bekanntgabe der Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 20.11.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Kadelburg, Gewann Unterertel“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen und die Bebauungsplanunterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch der Flächennutzungsplan mit einer punktuellen Änderung angepasst werden; die Änderung wird im Rahmen eines Parallelverfahrens gem. § 8 Absatz 3 BauGB zum Bebauungsplan vollzogen. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat den Aufstellungsbeschluss zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 12.12.2023 gefasst und ebenfalls beschlossen, die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB freizugeben. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Freiflächenphotovoltaik Kadelburg, Gewann Untererteil“ und zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes werden mit dieser Veröffentlichung gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden abgebildeten Planausschnitte maßgebend. Das Plangebiet befindet sich östlich des Gewerbegebiets Greut und westlich des Recyclinghof des Landkreises. Südlich grenzen die Straße Unter Greut, nördlich Waldflächen an das Bebauungsplangebiet an.

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