Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Dezember 2023

Seite 8 Nr. 25 · Weihnachten 2023 Ziele und Zwecke der Planung, Verfahren: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer privaten Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden. Die Fläche wird aktuell für landwirtschaftliche Zwecke (Ackerland bzw. Obstplantage) genutzt und ist entsprechend im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Die Grundstücke befinden sich unter baurechtlichen Gesichtspunkten im Außenbereich, weshalb zur Realisierung ein Bebauungsplanverfahren mit paralleler punktueller Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden muss. Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren werden im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die FNPÄnderung sieht vor, das Gebiet von ca. 10 ha künftig als „Sondergebietsfläche Energie“ auszuweisen. Im Bebauungsplan wird ein entsprechendes Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaik“ festgesetzt. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Öffentlichkeit und den berührten Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung informiert. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie zur naturschutzfachlichen Einschätzung als Vorstufe zum Umweltbericht sowie zu den Vorentwürfen der Unterlagen zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der naturschutzfachlichen Einschätzung als Vorstufe zum Umweltbericht vorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, im Rathaus Küssaberg, zur Einsicht bereitgehalten werden. Die vorgenannten Unterlagen und diese öffentliche Bekanntmachung werden von Montag, den 08.01.2024 bis einschließlich Freitag, dem 09.02.2024 auf der Homepage der Gemeinde Küssaberg unter https://www.kuessaberg.info/service/rathaus-politik/ bauleitplanung veröffentlicht. Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen (Bebauungsplan und punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes) innerhalb der genannten Frist auch im Rathaus der Gemeinde Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg vor Zimmer EG 3 (Bauamt) öffentlich ausgelegt. Zusätzlich können die Unterlagen zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes auch im Rathaus der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H. Zimmer 9/2 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z. B. per E-Mail) übermittelt werden. Die Stellungnahmen sollen in diesem Fall an die E-Mailadresse bauamt-kuessaberg@kuessaberg.de gerichtet werden. Sie können bei Bedarf jedoch auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) in den Rathäusern der Gemeinden Küssaberg und Hohentengen abgegeben werden. Da die Ergebnisse der Behandlung der Stellungnah-

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