Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. März 2023

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 4 / 2023 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen amHochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023 den Jahresabschluss 2021 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 57.709,51 € Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2021 liegt vom 03. März bis 13. März 2023 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 6, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., den 19.01.2023 gez. Martin Benz Bürgermeister Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Betriebssatzung für die Strom-, Wasser- und Nahwärmeversorgung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 19.01.2023 folgende Betriebssatzung beschlossen: § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Strom-, Wasser- und Nahwärmeversorgung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein wird unter der Bezeichnung „Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein“ als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Elektrizität, Wasser und Wärme. Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern.

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