Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. März 2023

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 5 / 2023 Bekanntmachung Bekanntgabe der Kenntnisnahme des Gemeinderates über die Erstellung des Beteiligungsberichts der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Rechnungsjahr 2021 sowie dessen öffentliche Auslegung (§ 105 Abs. 3 GemO) In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. die Erstellung des Beteiligungsberichtes für das Berichtsjahr 2021 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen Sie unmittelbar oder mit mehr als 50 von Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Beteiligungsbericht liegt in der Zeit von Freitag, 17. März 2023 bis Montag, 27. März 2023 (je einschließlich) während der üblichen Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 4-2, zur Einsicht für Jedermann aus. Der Bürgermeister gez. Benz Rauchverbot im Wald Nach einem langen Winter lockt frühlingshaftes Wetter nun wieder in den Wald. Die ersten grünen Blätter und blühenden Pflanzen dürfen aber nicht darüber hinweg täuschen, dass besonders im Vorfrühling eine erhöhte Waldbrandgefahr herrscht. Trockenes Laub und dürres Gras können sich sehr schnell entzünden, der gegenwärtig ausbleibende Niederschlag verschärft diese Situation. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette kann einen Wald in Brand setzen. Daher gilt in Baden-Württemberg zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot. Außerdem sind Feuer nur auf offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten.

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