Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2023

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2023 Schließung von Gemeindeeinrichtungen am Freitag, 28.04.2023 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 28. April 2023 bleiben das Rathaus, der Bauhof, die Gemeindewerke, die Moderne Kommunikationstechnologie und die Kindertagesstätten aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich. Ihre Gemeindeverwaltung Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. März 2023 zur anstehenden Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Vorschlagsliste mit insgesamt 6 Personen aufgestellt. Diese vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste liegt in der Zeit von Montag, 17. April 2023 bis einschließlich Dienstag, 25. April 2023 im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, öffentlich aus. Nach § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann gegen diese Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden sollten. Hohentengen a. H., 13. April 2023 gez. Benz, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Untere Stauden“ im Ortsteil Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 30.03.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Untere Stauden“ im Ortsteil Hohentengen einen Bebauungsplan aufzustellen und parallel dazu das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB einzuleiten. Für den Bebauungsplan wird eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie eine frühe Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

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