Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2023

Nr. 7 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Teilbereiche: Flst.-Nr. 385, 386, 228, 376, 376/1, 379, 380, 381 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 21.03.2023 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan (nächste Seite). Ziele und Zwecke der Planung In der Gemeinde Hohentengen besteht nach wie vor großer Bedarf an Wohnbauland. Zum einen haben viele junge Familien den Wunsch, sich in unserer Gemeinde ein Eigenheim zu bauen, zum anderen besteht große Nachfrage sowohl nach Miet- wie auch nach Eigentumswohnungen. Um den Bedarf zu decken, soll im Gebiet „Untere Stauden“ ein Wohnbaugebiet für Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bebauungsplan sowie die im Parallelverfahren erfolgende Fortschreibung des Flächennutzungsplans schaffen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Gebiets. Das Bebauungsplangebiet schließt im Westen an die bestehende Bebauung an. Mit den Gebieten „Untere und Obere Stauden“ findet die Wohnbebauung im südöstlichen Bereich des Ortsteils Hohentengen ihren sinnvollen und abrundenden städtebaulichen Abschluss. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Dienstag, den 25. April 2023, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4, eine Informationsveranstaltung statt. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Mittwoch, den 26. April 2023 bis Freitag, den 26. Mai 2023 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden. Hohentengen am Hochrhein, den 13.05.2023 Der Bürgermeister: gez. Benz

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