Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. April 2023

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 8 / 2023 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a. H. für das Haushaltsjahr 2023 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.02.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 11.619.965 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 11.940.190 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 320.225 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 320.225 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.262.865 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.870.790 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 392.075 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.654.071 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.145.930 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 2.491.859

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