Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. Mai 2023

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 digung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung, sofern nicht von Dritten eine Erstattung erfolgt. (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten. § 3 Zusätzliche Entschädigung (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Absatz 2 FwG als Aufwandsentschädigung: Kommandant 900 Euro/Jahr Stv. Kommandant 400 Euro/Jahr Abteilungskommandant Hohentengen und Lienheim 400 Euro/Jahr Stv. Abteilungskommandanten 200 Euro/Jahr Abteilungskommandant Bergöschingen, Günzgen 150 Euro/Jahr Jugendfeuerwehrwart 450 Euro/Jahr Gerätewart der Gesamtfeuerwehr 250 Euro/Jahr Gerätewart Abt. Hohentengen und Lienheim 250 Euro/Jahr Atemschutzgerätewart 300 Euro/Jahr Kleiderwart 150 Euro/Jahr Schriftführer 180 Euro/Jahr Mitglied des Feuerwehrausschusses 60 Euro/Jahr § 4 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Absatz 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 12 Euro/Stunde gewährt.

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