Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. Mai 2023

Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Eine interessante und sehr gelungene Führung konnten alle Teilnehmer bei der GeschichtsWanderung zu den ehemaligen Wasserstelzen erleben. Es gab eine Stadtführung in Kaiserstuhl, Infos zum ehem. Standort Schwarzwasserstelz und auch der Ruine Weisswasserstelz, eine Rheinüberquerung mit dem Weidling und zum Abschluss eine Führung im Schloss Rötteln mit Abschlusshock. Bilder: Birgit Zimmermann am Hochrhein Hohentengen Nr. 9 · 11. Mai 2023 · Jahrgang 48

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Verabschiedung von Herrn Bürgermeister Martin Benz Liebe Bürgerinnen und Bürger, seit dem 29. Mai 1991 gestaltet Herr Bürgermeister Martin Benz die Geschicke unserer Gemeinde mit sehr großem Engagement und Erfolg. Am Sonntag, 28. Mai 2023 endet nun nach 32 Jahren seine Amtszeit. Gerne möchten wir Sie einladen, sich von Herrn Bürgermeister Benz zu verabschieden. Da uns bei der offiziellen Verabschiedung am Sonntag, 21. Mai 2023 in der Mehrzweckhalle Hohentengen leider nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, laden wir Sie ganz herzlich ein, sich am Freitag, 26. Mai 2023 beim Handwerkervesper des Stetten-Turniers von Herrn Benz zu verabschieden. Als Schirmherr des Stetten-Turniers wird Herr Benz dort um 16.00 Uhr den Fassanstich vornehmen und sich über zahlreiche Begegnungen mit Ihnen sehr freuen. Die Gemeinde lädt Sie zu einem Getränk ein. Für eine möglichst effektive Organisation bitten wir Sie bis Freitag, 19. Mai 2023 um eine kurze Mitteilung per e-mail an info@hohentengen-ah.de oder telefonisch unter Telefon 0 77 42 / 853-0, ob Sie kommen werden. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Richard Wagner, stellvertretender Bürgermeister Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Hohentengen a. H nach § 16 FwG Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2022 zuletzt geändert am 02.12.2020 in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 zuletzt geändert am 21.05.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a. H am 20.04.2023 folgende Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen:

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 § 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für jede volle Stunde 12 Euro. Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seine Ansprüche nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für die Durchführung der Brandsicherheitswache nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 FwG auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 10 Euro für jede volle Stunde ersetzt. (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich angeordneter Ruhezeiten) zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (4) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Angehörige der Gemeindefeuerwehr Anspruch auf einen als Aufwandsentschädigung gewährten Erfrischungszuschuss (§ 16 Absatz 1 Satz 4 FwG) als Baraufwendung, soweit dieser nicht beim Einsatz in Naturalien gewährt wird. (5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe als Aufwandsentschädigung ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten. § 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein Durchschnittssatz von 8 Euro / Stunde, maximal 75 Euro / Tag gewährt. Unbeschadet der folgenden Regelung wird für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von bis zu drei Stunden keine Aufwandsentschädigung für Auslagen gewährt. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fortbildungsveranstaltung vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschä-

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 digung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung, sofern nicht von Dritten eine Erstattung erfolgt. (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten. § 3 Zusätzliche Entschädigung (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Absatz 2 FwG als Aufwandsentschädigung: Kommandant 900 Euro/Jahr Stv. Kommandant 400 Euro/Jahr Abteilungskommandant Hohentengen und Lienheim 400 Euro/Jahr Stv. Abteilungskommandanten 200 Euro/Jahr Abteilungskommandant Bergöschingen, Günzgen 150 Euro/Jahr Jugendfeuerwehrwart 450 Euro/Jahr Gerätewart der Gesamtfeuerwehr 250 Euro/Jahr Gerätewart Abt. Hohentengen und Lienheim 250 Euro/Jahr Atemschutzgerätewart 300 Euro/Jahr Kleiderwart 150 Euro/Jahr Schriftführer 180 Euro/Jahr Mitglied des Feuerwehrausschusses 60 Euro/Jahr § 4 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Absatz 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 12 Euro/Stunde gewährt.

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 § 5 Antrag (1) Als Anträge im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 gelten die durch den jeweiligen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eingereichten und unterzeichneten Nachweise über die Teilnahme an Einsätzen, Lehrgängen, Sitzungen und dergleichen. (2) Den Anträgen im Sinne der § 1 Absatz 5 Satz 2, § 2 Absatz 4 Satz 2 sind Nachweise beizufügen, die den Verdienstausfall und die Auslagen dem Grunde und der Höhe nach belegen. § 6 Freiwilligkeitsleistungen Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr finanzielle Unterstützung, insbesondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu gewähren (vgl. § 16 Absatz 7 FwG). § 7 Umsatzsteuer (1) Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr vom 22.09.1992 mit den Änderungssatzungen vom 02.12.1993, 05.11.2001, 20.11.2007, 24.05.2012, 29.09.2016 und 08.03.2018, außer Kraft. Hohentengen am Hochrhein, den 20.04.2023 gez. Martin Benz Bürgermeister Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde am Hochrhein am Hochrhein Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 in Verbindung mit §§ 2, 34 des Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010, hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a. H. am 20.04.2023 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen a.H (im folgenden Feuerwehr genannt) im Sinne des Feuerwehrgesetzes (FwG) i. V. m der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Hohentengen a. H. (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2 Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 FwG sind unentgeltlich, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt, wenn die folgenden Tatbestände nach §34 Abs.1 FwG erfüllt sind: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag,

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 FwG wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist nach §34 Absatz 2 FwG: 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb vom Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit diese eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 3 Überlandhilfe (1) Die Kosten der Überlandhilfe im Sinne von §26 FwG hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 4 Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) D ie Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 34 Absatz 1 Satz 2, Nummer 3 FwG, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. § 5 Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) D er Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 6 Umsatzsteuer (1) Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen a. H. vom 29.09.2016 mit letzter Änderung vom 06.04.2017, außer Kraft. Hohentengen a. H, den 20.04.2023 gez. Martin Benz Bürgermeister

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anlage zu § 4 Absatz 1 der Satzung des Kostenersatzes der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen Kostenersatzverzeichnis 1. Personalkosten a) Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde) 16 Euro b) Brandsicherheitswache (pro Person, je Stunde) 10 Euro 2. Fahrzeuge a) g enormte Fahrzeuge Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) vom 18.03.2016 (GBl. S. 253). Diese lauten wie folgt: Mannschaftstransportwagen MTW bis 3 500 kg zulässiger Gesamtmasse 20 Euro Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 120 Euro Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 135 Euro Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS 133 Euro Gerätewagen Transport GW-T mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3 500 kg bis 9 000 kg 25 Euro Die oben genannten Sätze gelten auch für Feuerwehrfahrzeuge, die mit den dort Genannten in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar sind. b) Nicht genormte Fahrzeuge Alle anderen Fahrzeuge sind nach § 34 Absatz 7 FwG zu kalkulieren. Rettungsboot Typ 2 31,60 Euro TSA 2,60 Euro

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 3. Sonstiges Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 4 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Stetten-Turnier 2023 – Vorstellung der Vereine TV Stetten/Remstal Der Verein Der TV Stetten wurde im Jahr 1908 gegründet. Aber erst im Jahr 1948 wurde die Idee zur Gründung einer Fußballabteilung verwirklicht, und zwei Jahre später kam bereits eine Reservemannschaft dazu. Seit 1952 ist die Jugendarbeit der Fußballabteilung ein wichtiger Bestandteil des Vereins. In den folgenden Jahren spielte die Mannschaft des TV Stetten in verschiedenen Ligen, darunter C-, B- und A-Klassen sowie die Kreisliga A und B. 1975 fand das erste StettenTurnier statt, was als wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Fußballabteilung des Vereins angesehen wird. 1987 konnte die Mannschaft in die Bezirksliga aufsteigen und sich dort für einige Jahre halten. In den 90er Jahren folgte jedoch der Abstieg in die Kreisliga A, und Anfang des neuen Jahrtausends musste man sich mit der Kreisliga B begnügen. Im Jahr 2010 konnte man den lang ersehnten Wiederaufstieg in die Kreisliga A feiern. Seitdem spielt der Verein in dieser Liga und setzt weiterhin auf eine qualitativ hochwertige Jugendarbeit, um die Basis für die aktiven Mannschaften zu bilden. Aktuell hat der TV Stetten 1.785 Mitglieder, von denen 335 in der Fußballabteilung organisiert sind. Der Verein legt dabei großen Wert auf Freude am Fußballsport, Zusammenhalt und Kameradschaft, die dem bedingungslosen Erfolg vorgezogen werden. Die Gemeinde Stetten ist ein Ortsteil der Gemeinde Kernen im Remstal, der aus den beiden bis dahin selbstständigen Ortschaften Rommelshausen und Stetten entstanden ist. Der Ort ist vor allem wegen seiner landschaftlichen Reize überregional bekannt und wird oft von Touristen als Naherholungs- und Weinort besucht. Das Ortsbild von Stetten ist imposant und ein Blickfang für Besucher.

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 Stetten wurde erstmals im Mittelalter urkundlich erwähnt, als die Grafen Ulrich und Eberhard von Württemberg einen Hof an das Kloster Heiligenkreuztal verkauften. Im 14. Jahrhundert wurde die Y-Burg oberhalb des Tals errichtet, die heute als bekanntes Wahrzeichen des Stettener Weinorts und beliebtes Ausflugsziel gilt. In dieser Zeit wurde auch das Schloss zu Stetten im Tal erbaut. Stetten liegt am Fuße des Schurwaldes und gilt als das „Tor zum Remstal“. Die Ortschaft ist bekannt für ihre vielfältigen kulturellen und gastronomischen Veranstaltungen. Insbesondere der Weinanbau ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Stetten und wird von den Einwohnern mit viel Hingabe gepflegt. SpVgg Stetten/Karlstadt 1946 e.V. Der Verein Die Spielvereinigung Stetten wurde im Jahr 1946 als reiner Fußballverein gegründet. Dies änderte sich im Jahr 1975, als die Schachfreunde der SpVgg beitraten. Mit der Fertigstellung der Mehrzweckhalle im Jahr 1978 änderte sich das Vereinsbild der SpVgg Stetten grundlegend. Die Abteilungen Turnen, Wandern, Tischtennis und Badminton kamen hinzu. Seitdem ist fast jeder zweite Einwohner der Gemeinde Stetten Mitglied bei der SpVgg. Der Verein zählt aktuell insgesamt 580 Mitglieder. Im Jahr 2013 fusionierte die Abteilung Fußball mit den Nachbarvereinen aus Binsfeld und Müdesheim. Seitdem spielen die Fußballer unter dem neuen Namen „FV StettenBinsfeld-Müdesheim“. Der Verein verfügt über eine 1. und 2. Mannschaft im Erwachsenenbereich sowie Mannschaften im Jugendbereich und eine AH-Mannschaft. Die SpVgg Stetten ist somit nicht mehr nur ein Fußballverein, sondern bietet eine breite Palette an sportlichen Aktivitäten. Der Verein trägt somit zur Förderung der Gesundheit und Beweglichkeit der Gemeindebewohner bei. Durch die große Anzahl an Mitgliedern zeigt sich, dass die SpVgg in der Gemeinde Stetten einen hohen Stellenwert hat und als wichtiger Bestandteil der lokalen Gemeinschaft betrachtet wird. Die Gemeinde Stetten ist eine Gemeinde im Maindreieck, etwa 20 Kilometer nordwestlich von Würzburg gelegen. Der Ort ist einer der ältesten Siedlungsplätze im Werntal und verfügt über eine lange Weinbautradition. Die Fachwerkhäuser prägen das Ortsbild und lassen den fränkischen Dorfcharakter erhalten. Die mittelalterliche Kirchenburg um St. Albanus konnte die Wirren des Dreißigjährigen Krieges nicht überstehen, doch die Weinbautradition der Gemeinde wurde nur kurz unterbrochen. Die Besiedlung des Ortes reicht bis in die Jungsteinzeit zurück und wurde erstmals im Jahr 788 erwähnt. Im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde der Weinbau in Stetten durch Rebkrankheiten und Schädlinge stark beeinträchtigt, erhielt jedoch durch den Zusammenschluss zur Winzergenossenschaft im Jahr 1937 neue Impulse.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Die Geschichtsfreunde Stetten widmen sich der wechselseitigen Geschichte des Ortes und sammeln und bewahren das geschichtliche Erbe des Winzerdorfes. Neben zahlreichen Veranstaltungen der Stettener Vereine wird das traditionelle Weinfest am Torbogen veranstaltet und lädt Gäste aus Nah und Fern ein, ein fränkisches Weinfest zu erleben. Jedes Jahr im Mai findet die bekannte Weinlagenwanderung statt, die von dem Winzerverein Stetten und der SpVgg veranstaltet wird. SV Grün-Weiß Stetten/Haigerloch Der Verein Der SV Grün-Weiß Stetten kann auf eine lange Vereinsgeschichte zurückblicken, die bis ins Jahr 1920 reicht. Obwohl kein offizieller Verein gegründet wurde, wurde bereits nach dem Ersten Weltkrieg Fußball in Stetten gespielt. Der Verein wurde schließlich am 3. Mai 1946 offiziell gegründet und hat heute etwa 420 Mitglieder, was ihn zum größten Verein in Stetten macht. Die Jugendarbeit des Vereins umfasst ca. 50 Jugendspieler, die teilweise in Spielgemeinschaften mit anderen Vereinen der Stadt Haigerloch organisiert sind. In der Vereinsgeschichte gab es viele sportliche Höhepunkte, darunter mehrere Aufstiege in die Landesliga Staffel 4 und mehrere Siege beim Stetten-Turnier sowie zahlreiche Eyachpokalsiege. Aktuell spielt die 1. Mannschaft des Vereins in der Bezirksliga Zollern, während die 2. Mannschaft in einer Spielgemeinschaft in der Kreisliga B2 spielt. Ein wichtiges Bindeglied zwischen der Jugendabteilung und der 1. Mannschaft ist die 2. Mannschaft. Der Verein setzt sich zum Ziel, langfristig jüngere Spieler zu integrieren und den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Er wird von engagierten Vorstands- und Ausschussmitgliedern geleitet und hat sich in der jüngsten Vergangenheit auf die Jugendarbeit konzentriert. Die Gemeinde Stetten/Haigerloch, eine kleine Gemeinde mit einer bewegten Geschichte, wurde erstmals im Jahr 1084 in geschichtlichen Urkunden erwähnt. Im „Liber decimationis“, einem Verzeichnis von Orten, die Solidaritätsabgaben zur Finanzierung der Kreuzzüge leisten mussten, wurde Stetten im Jahr 1275 erneut erwähnt. Im 15. Jahrhundert gehörte Stetten verschiedenen Herrschaften an, darunter auch der von Hohenzollern. Später wurde der Ort von der Sigmaringer Linie regiert, die im Jahr 1850 das Königshaus Preußen verkaufte. Das Königshaus gründete einige Industriebetriebe, um den Wohlstand der armen hohenzollerischen Bevölkerung zu fördern. Einer dieser Betriebe war ein Bergwerk in Stetten, das im Jahr 1858 den Abbau und die Förderung von Steinsalz aufnahm. Heute ist das Salzwerk der Firma Wacker Chemie einer der bedeutendsten Arbeitgeber in der Region. Die Gemeinde Stetten, die bis 1971 selbständig war, wurde zur Stadt Haigerloch eingemeindet. Mit einer Einwohnerzahl von etwa 1.700 ist Stetten einer von 9 Stadtteilen der Stadt Haigerloch.

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Freibäder Hohentengen und Lienheim - Beginn der Badesaison Es ist wieder soweit - die Badesaison steht vor der Tür ! Ab Donnerstag, 18. Mai 2023 (Christi Himmelfahrt) beginnt in unseren Freibädern in Hohentengen und Lienheim die Badesaison. Wir laden alle Badebegeisterten und Erholungsuchenden ganz herzlich zum Besuch unserer Freibäder ein und wünschen Ihnen und uns eine sonnige Badesaison sowie einen angenehmen Aufenthalt in unseren Freibädern. Die deutsche Rentenversicherung informiert: Kindererziehung erhöht die Rente Kinder zu erziehen kostet Zeit – oft auch Arbeitszeit. Die gesetzliche Rentenversicherung gleicht einige Nachteile wieder aus, denn die Zeiten der Kindererziehung bekommen Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet. Was dahinter steckt und wie man die Anrechnung beantragt, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben, die sogenannten Kindererziehungszeiten. Hierbei handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten, die sich später unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken. Für jedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich die monatliche Bruttorente aktuell um 36,02 Euro (West) bzw. 35,52 Euro (Ost). Später relevant: Kinderberücksichtigungszeit Was viele nicht wissen: Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. In Kombination mit anderen Zeiten können sie sich positiv auswirken. Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten dazu, eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen. Ein Plus für arbeitende Eltern Wer Kinder erzieht und arbeiten geht, sammelt doppelt Punkte: Die Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu dem angerechnet, was die arbeitenden Eltern über die monatlichen Rentenbeiträge bekommen. Das gilt bis zu Beitragsbemessungsgrenze. Antrag bequem online stellen Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Im Rahmen einer Kontenklärung geht das kinderleicht.

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Den Antrag können Eltern online bequem von zu Hause über den eService der DRV stellen: www.eservice-drv.de. Auch gemeinsame Erklärungen können dort abgeben werden. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente«. Sie kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv-bw.de bestellt werden. Kfz-Zulassungsstellen nun mit Online-Terminvereinbarung Das Landratsamt baut sein digitales Angebot weiter aus: Seit dem 02. Mai 2023 können Termine für die Kfz-Zulassung in den Zulassungsstellen der Kreisverwaltung auch online vereinbart werden. Durch das neue Serviceangebot können die Bürgerinnen und Bürger ab sofort bequem online einen Termin vereinbaren unter der Internetadresse: https://www.terminland.eu/strassenverkehrsamt-waldshut/ Eine Terminvereinbarung ist für beide Zulassungsstellen in Bad Säckingen und Waldshut möglich. Die Termine können dabei maximal acht Wochen im Voraus gebucht werden. Das Landratsamt bietet das neue Onlineangebot als zusätzliche Möglichkeit an, die Zulassungsstellen aufzusuchen. Die Bürgerinnen und Bürger können die Zulassungsstellen somit auch weiterhin ohne vorheriger Terminvereinbarung zu den gewohnten Öffnungszeiten besuchen. Gemeinschaftsschule Rheintal AES-9-Klasse veranstaltet Spieleevent für Vorschüler:innen Die Schüler:innen der AES-9-Klasse (Alltagskultur, Ernährung und Soziales) thematisierten im Unterricht die Entwicklung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Dabei erfuhren sie, welche motorischen und kognitiven Fertigkeiten und Fähigkeiten die jungen Kinder im Kindergartenalter entwickeln. Als Projektaufgabe galt es dann dieses Wissen praktisch umzusetzen. Die Schüler:innen stellten ein Lern- und Entwicklungsangebot für Vorschulkinder her, welches zum Spielen animieren und zeitgleich auch die Entwicklung der Kinder fördern soll. Auf die theoretische Vorbereitung folgte dann die praktische Durchführung. Mit dem Besuch der Vorschüler:innen aus der KITA Wunderfitz wurden dann die Angebote der Schüler:innen auf Herz und Niere geprüft. Gemeinsam spielten die 9.-Klässler und die Vorschüler:innen alle Spiele durch und hatten sehr viel Freude und Spaß. Wir bedanken uns bei allen Kindern und Erzieher:innen der KITA Wunderfitz für die tolle Zeit und Kooperation und freuen uns schon jetzt auf nächstes Mal.

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Die GMS Rheintal bei Jugend trainiert für Olympia Die Schüler der Fußball-AG (Klasse 5 - 7) der GMS Rheintal waren am 21. April diesen Jahres in St. Blasien beim Kreisfinale von Jugend trainiert für Olympia. Unter der Leitung von Herrn Jakob konnte die Mannschaft von 8 teilnehmenden Teams einen hervorragenden 4. Platz belegen. An dieser Stelle auch ein Dankeschön an den SV Rheintal für die tolle Kooperation.

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Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Der Hegering informiert: Jungtierzeit – Rücksichtnahme ist notwendig! Gerade jetzt haben viele Wildtiere und Vögel Nachwuchs. Nehmen Sie bitte darauf Rücksicht und bleiben Sie bei Ihren Unternehmungen in Wald und Feld auf den Wegen und lassen Sie ihre Hunde nicht frei herumlaufen. Besonders in Getreidefeldern, Wiesen und Hecken halten sich oft Jungwild bzw. brütende Vögel auf. Die scheuen Tierkinder brauchen jetzt vor allem Ruhe, um ungestört fressen, ausruhen und aufwachsen zu können. Bitte auf keinen Fall anfassen oder mitnehmen! Eine Störung kann für die Jungtiere fatale Folgen haben, unter Umständen werden die Jungtiere sogar von den Elterntieren verlassen und gehen dann ein. Wir bitten Sie daher, Ihren Hund zur Sicherheit anzuleinen. Die Natur freut sich sicher über ihre Rücksichtnahme! VDK Ortsverband informiert: Jetzt gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten Seit Januar 2023 gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Denn entgegen weitverbreiteter Ansicht konnten sich diese Personen bis vor Kurzem, auch im medizinischen Notfall, nicht bei medizinischen Entscheidungen vertreten. Die Gesetzesänderung bedeutet nun: Auch wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, können Eheleute und eingetragene Lebenspartner im medizinischen Notfall, beispielsweise nach einem schweren Unfall oder Schlaganfall, füreinander entscheiden. So regelt es Paragraf 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eheleute, die nicht möchten, dass der Ehepartner im Notfall für sie in Gesundheitsangelegenheiten entscheidet, können Widerspruch einlegen und beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) eintragen lassen. Weitere Ausschlussgründe für das Notvertretungsrecht sind: Das Ehepaar lebt getrennt oder es gibt bereits eine Vorsorgevollmacht mit entsprechenden Regelungen. Das Notvertretungsrecht ist auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge und auf maximal sechs Monate begrenzt. Nach Fristablauf wird bei Bedarf ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht ist daher weiterhin sinnvoll.

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 KISS Kontakt- u. Informationsstelle für Selbsthilfe Junge Gruppe! Du leidest an Depressionen und/oder einer Angsterkrankung. Dann bist du bei uns genau richtig. Schon mal an Selbsthilfegruppe gedacht? Probiere es aus, du wirst überrascht sein. Wir treffen uns jeden zweiten und vierten Montag um 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Caritas in Waldshut. Melde dich per WhatsApp +49 151/53391565 oder Mail: Du-bist-nicht-alleine@mail.de. Die IBB-Stelle Waldshut-Tiengen informiert Die unabhängige Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen bietet in den Räumen des Landratsamtes Waldshut-Tiengen am 08.05.2023 (Raum 264) persönliche Beratungsgespräche an. Wir bitten um telefonische Voranmeldung (wenn möglich), können aber auch kurzfristig, ohne Voranmeldung, Beratungsgespräche anbieten. Bitte an der Informationsstelle im Landratsamt melden. Zusätzlich bieten wir, die IBB-Stelle, weiterhin telefonische Beratung an. Sie können uns unter Telefon 07751 / 9151110 (Anrufbeantworter) 24 Stunden täglich erreichen oder zu Bürozeiten unter Telefon 07751 / 86-4254. Auch sind wir erreichbar unter E-Mail: IBB-WT@web.de. Sie können auch unsere Homepage besuchen: www.ibb-waldshut.de Agentur für Arbeit Ausbildung und Umschulung in Teilzeit BiZ & Donna Präsenz-Veranstaltung am 23.05.2023 von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr Es kann viele Gründe geben, weshalb eine Ausbildung in Vollzeit nicht zur persönlichen Lage passt, z.B. aufgrund von Betreuungs- und Pflegeaufgaben oder sonstigen Verpflichtungen. Mit einer Teilzeitausbildung oder -umschulung können Sie trotzdem zu einer gefragten Fachkraft werden. Erfahren Sie mehr über Ausbildungsmöglichkeiten in Teilzeit, sowie mögliche Förderungen durch Arbeitsagentur und Jobcenter. Die Teilnahme ist kostenlos, die Plätze sind begrenzt. Ort: Agentur für Arbeit Lörrach, Raum 4.05, Brombacher Str. 2, 79539 Lörrach Anmeldung: https://eveeno.com/teilzeit-ausbildung

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Wiedereinstieg in den Beruf Offene Sprechstunde der Berufsberatung im Erwerbsleben Am Montag, dem 22. Mai 2023, stehen Expertinnen der Agentur für Arbeit Lörrach zwischen 9 und 12 Uhr im Familienzentrum Hochrhein in Lauchringen Interessierten für einen Austausch rund um Themen zum Wiedereinstieg zur Verfügung. Wer nach einer Unterbrechung des Berufslebens den Weg zurück ins Arbeitsleben plant oder sich neu orientieren möchte, kann die „Lebensbegleitende Berufsberatung“ der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Berufsberaterin Judy Fleischer und Sonja Schäfer (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt) beraten zu beruflichen Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten und beantworten Fragen rund um die Themen Berufsrückkehr, Umschulung, beruflicher Aufstieg, Weiterbildung, Berufswechsel oder Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Das Angebot ist kostenfrei, neutral und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Berufschancen - Berufsabschluss: Haushaltsmanagement für Familienfrauen Als erwachsene Frau nur dienstags von 8:30-16:45 Uhr in die Schule gehen, für sich und die Familie dazu lernen, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern: Das ermöglicht die Fachschule für Landwirtschaft in Donaueschingen, Fachrichtung Hauswirtschaft am Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Die neue Klasse zur „Fachkraft für Hauswirtschaft“ startet am 26. September 2023. Am Mittwoch, den 28. Juni 2023 von 9:30 – 11:00 Uhr informieren die Lehrerinnen über Aufnahmebedingungen, Unterricht, Gebühren, Schulbücher etc. Es gibt Praxis- und Theorieunterricht, z.B. in Nahrungszubereitung, Textilverarbeitung und Wäschepflege, in Geldwirtschaft, Versicherungen und Zeitmanagement, in Reinigung und Kommunikation. Ferien gibt es zeitgleich mit den öffentlichen Schulen. Die Teilzeit-Fortbildung zur Fachkraft dauert 1 1/2 Jahre. Die Teilnehmerinnen können anschließend den Berufsabschluss „Hauswirtschafterin“ erzielen, wenn sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Mehr Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Fachschule für Landwirtschaft Donaueschingen, Humboldtstrasse 11, 78166 Donaueschingen, Tel.: 07721-913-5340, Fr. Schwarzmeier oder -5300 sowie unter fachschule@Lrasbk.de

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 Deutsch-schweizerische Rentenberatung vor Ort Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Schweiz laden am 24. Mai 2023 zu einem internationalen Sprechtag in Waldshut-Tiengen ein. Dieses Angebot richtet sich an alle Personen, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und der Schweiz gezahlt haben. Experten beider Länder erteilen diesen Versicherten kostenlos Auskünfte zum jeweiligen nationalen Recht und zu den zwischenstaatlichen Auswirkungen. Interessierte werden gebeten, sämtliche Versicherungsunterlagen sowie den Personalausweis mitzubringen, um eine umfassende Beratung zu ermöglichen. Der Sprechtag findet am 24. Mai 2023 von 13.30 bis 18.30 Uhr im Katholischen Gemeindehaus in der Eisenbahnstraße 29 in Waldshut-Tiengen statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die DRV Baden-Württemberg um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07621 42256-10 (Stichwort: Internationaler Beratungstag). Interessierte sollten hierbei die deutsche und schweizerische Rentenversicherungsnummer angeben. Freiwillige Feuerwehr Lienheim Alteisensammlung Am 20. Mai 2023 in allen Ortsteilen der Gemeinde Hohentengen Nicht gesammelt werden: Kühlgeräte, Altbatterien; Altautos Das Sammelgut muss bis Samstagmorgen, 7.00 Uhr, deutlich sichtbar am Straßenrand stehen! Alle Straßen werden nur einmal angefahren! Größere Mengen können ab Mittwoch 17. Mai 2023 unter Tel. Nr. 07742/5929 angemeldet werden. Dies ist die einzige Alteisensammlung durch die FFW Lienheim im Jahr 2023. Veranstaltungen 14.05.2023 Konzert, Musikverein Hohentengen, Mehrzweckhalle 17.05.2023 Hauptversammlung, Narrenverein Lienheim 12./13./14.05.2023 19./20./21.05.2023 Magic Mushrooms, Kaiserbühne 26.-29.05.2023 Stetten-Turnier, FC Hochrhein

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Liesels Kaffeeplausch nächstes Treffen am Donnerstag 25. Mai 2023 14.00 – 17.00 Uhr, im Bürgersaal Lienheim. (bitte um vorherige Anmeldung) Frühstück für Alleinstehende: Jeden 2. Donnerstag im Monat Frühstück im Cafe Gelo – um 9:00 Uhr Mittagessen für Senioren: Jeder 1. Mittwoch im Monat im Restaurant Saloniki – um 12:00 Uhr Ohne Anmeldung möglich, bei Fragen Lucia Burger Tel. 5584 Vorankündigung Aktiv-Städtereise Amsterdam Amsterdam und Den Haag – Aktiv-Städtereise 03. - 06. Sep. 2023 Auf einem Stadtrundgang sehen wir die Sehenswürdigkeiten des historischen Amsterdams: Wester Kerk, De Waag (Stadtwaage), Munt-Turm, Königlicher Palast am Dam und das Rotlicht-Viertel. Wir erleben einen Perspektivenwechsel während einer Grachtenfahrt. Es stehen bedeutende Museen zur Auswahl: Rijksmuseum, Van Gogh Museum, Anne-Frank-Haus, das Museum Rembrandthaus. Ein Ausflug nach Den Haag, an der Nordsee gelegen, rundet die Reise ab. Hier befinden sich der Sitz der niederländischen Regierung (Binnenhof), die Residenz der königlichen Familie im Paleis Noordeinde und der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen im Friedenspalast. Transfer zum Flughafen, Flug ab Zürich, Übernachtung im Standorthotel, inkl. Frühstück, Führungen und Eintritte, Preis ca. EUR 940, Anmeldeschluss: ca. 01. Juni 2023 Zum ersten Mal in Waldshut: BEST - das Entscheidungstraining zur Berufs- und Studienorientierung Am Dienstag, 04.07.23 und Montag, 10.07.23 laden Jenny Pfefferkorn von der Kaufmännische Schule Waldshut und Anke Tatje von der Berufs- und Studienberatung der Agentur für Arbeit Waldshut zum ersten BEST Seminar in Waldshut ein. Welcher Studiengang bzw. welche Ausbildung passt zu mir? Was kann ich, was will ich? Diese Fragen stellen sich Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und Schulabgängerinnen und Schulabgänger jedes Jahr von Neuem. Um den Jugendlichen die Auswahl zu erleichtern, bieten das Wissenschafts- und das Kultusministerium Baden-Württemberg das Entscheidungstraining BEST (Berufs- und Studienorientierungstraining) an. Dieses zweitägige Training wurde von Expertinnen und Experten der Universität Konstanz in Zusammenarbeit mit Beraterinnen und Beratern aus Schulen, Hochschulen und den Arbeitsagenturen konzipiert. Was erwartet die jungen Menschen? Am ersten Tag des Trainings erkunden die Teilnehmenden mit Hilfe wechselnder Methoden und Arbeitsformen ihre Interessen und Fähigkeiten. In der Intervallphase absolvieren sie einen Orientierungstest, der neben den persönlichen Interessen auch die individuellen Fähigkeiten erfasst und mit möglichen Studi-

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 engängen zur Deckung bringt. Mit einer Rechercheaufgabe lernen sie die wichtigsten Internetportale kennen. Am zweiten Tag des Trainings werden die Ergebnisse des Orientierungstests aufgearbeitet, noch offene Fragen zur Studien- und Berufswahl beantwortet und Wege zur Entscheidungsfindung trainiert. Anmeldung bis zum 25.06.2023. Interessierte können sich bis zum 25.06.2023 online unter www.bw-best.de für das Training anmelden. Das Training eignet sich für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Kursstufe aller allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien ebenso wie für Jugendliche mit Abitur oder Fachhochschulreife, die sich aktuell in einem Überbrückungsjahr befinden. Schülerinnen und Schüler erhalten für die beiden Trainingstage auf Antrag eine Unterrichtsbefreiung von ihrer Schule. Amt für Umweltschutz und Landwirtschaftsamt Infoveranstaltung „Offenlandbewirtschaftung und Naturschutz“ in Küssaberg-Reckingen Das Landratsamt Waldshut lädt gemeinsam mit dem Landschaftserhaltungsverband (LEV) alle Landwirtinnen und Landwirte und weitere Interessierte am 12.05.2023 um 14.00 Uhr (Dauer ca. 2 Stunden) zur Infoveranstaltung „Offenlandbewirtschaftung und Naturschutz“ ein. Themenschwerpunkte: Artenreiches Grünland der Kulturlandschaft Vorstellung der Kartiermethodik Rechtliche Grundlagen Fördermöglichkeiten Meinungsaustausch Treffpunkt: Parkplatz Freibad Reckingen (fürs Navi: Badstraße, 79790 Küssaberg) Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung sowie ggf. Sonnenschutz. Für Rückfragen steht Ihnen der LEV (Herr Stoll, 07751-865711) oder die Naturschutzbehörde (Frau Pünger, 07751-863212) gerne zur Verfügung. Familienzentrum Hochrhein Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30-17.30 Uhr geöffnet, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www-faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Tel. 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de

Seite 24 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Die Touristinfo informiert Ende April fand eine interessante GeschichtsWanderung zu den ehemaligen Wasserstelzen statt welche mit einer kurzen Stadtführung mit Claudia Meierhofer in dem historischen Städtchen Kaiserstuhl begann. Danach ging die Wanderung mit Wanderführer Franz Brädler entlang des Rheins bis zum ehemaligen Standort der Schwarzwasserstelz. Ab Rümikon wurde dann der Rhein mit einem Weidling überquert und es gab auf der Ruine Weisswasserstelz bei einer Vesperpause einen erneuten Vortrag zur Ruine. Die Wanderung ging zurück zum Schloss Rötteln (Rotwasserstelz), wo es eine interessante Führung von dem Besitzer des Schlosses Manfred Hirner gab und anschließend konnten sich die Teilnehmer bei einem gemütlichen Hock im Schlosshof nochmal austauschen. Organisiert wurde diese

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 25 Wanderung durch: Bürgernetzwerk, Verkehrsverein/Touristinfo und Pro Kaisersthuhl und gefördert wurde die Veranstaltung durch den Begegnungsfond der Hochrheinkommission. Die Teilnehmer waren begeistert! Wir möchten jetzt schon darüber informieren, dass es eine Wiederholung am 3. Oktober geben wird. Wanderungen mit dem Schwarzwaldverein Lottstetten e.V. Wanderung zum Hohenhewen bei Engen und vieles mehr Am Sonntag, 21.05.2023 wandert der Schwarzwaldverein und Gäste auf dem Premiumwanderweg bei Engen. Ab Welschingen geht es relativ steil aufwärts zum Hohenhewen, mit 844 m Höhe der höchste Vulkan im Hegau. Dort erwartet uns ein Aussichtsturm mit grossartigem Rundumausblick und eine Burgruine mit Rastmöglichkeit. Der Abstieg erfolgt durch offene Landschaften nach Engen, wo es eine Einkehrmöglichkeit gibt. Der Rückweg führt über Anselfingen durch lichte Wälder, unterhalb der Basaltsteilflanke nach Welschingen zurück. Wanderführerin Gabi Vedder, Tel 07745-488 9687 Treffpunkt I: 10:00 Uhr – oberer Hallenparkplatz Lottstetten Treffpunkt II: 11:00 Uhr – Parkplatz Welschingen, Hohenhewenhalle Info zur Tour: Länge 15km, 600 hm Auf- und Abstieg, Gehzeit ca. 4,5 Stunden, Stöcke, Rucksackverpflegung, Fahrgemeinschaften, Anmeldung wegen Organisation Am 25.05.2023 räumt der Schwarzwaldverein weiter auf. Wir möchten uns bei den Helfern bedanken, welche sich am 22.04.2023 bei unserem ersten Arbeitseinsatz eingebracht haben, Nachdem nun Feuchtigkeit und Wärme eingesetzt haben, bedarf es einem zweiten Einsatz und wir freuen uns auf viele Gesichter, welche beim letzten Mal verhindert waren. Anmeldungen: Günther Haberstock, Tel. 07745-91037 oder 0171-6055887 Hans Jürgen Bindemann, 07745-8487. Treffpunkt: 09:00 Uhr – oberer Hallenparkplatz Lottstetten Info: bitte Handschuh, Rebschere und evtl. Gartenrechen mitbringen, Anmeldung wegen Organisation und anschließendem Hock in der Hauweghütte Wege gut – alles gut (SWV-Hauptverein) Bildungszentrum Waldshut Konzertfahrt - Oper für alle [Zürich, open air] | Gaetano Donizettis Komödie Don Pasquale, Sa. 17.06.2023, 15:30 - 23:59 Uhr Kräuter & Geschichten, Sa. 17.06.2023, 10:00 - 15:00 Uhr Anmeldung unter www.bildungszentrum-waldshut.de, weitere Informationen per Mail info@bildungszentrum-waldshut.de oder per Telefon 07751 8314-500.

Seite 26 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Bürgernetzwerk Hohentengen e.V. Miteinander … Füreinander … in Hohentengen Ausflug zur mittelalterlichen Klosterbaustelle Campus Galli am 18.6.2023 Auf der Klosterbaustelle „Campus Galli“ bei Meßkirch entsteht ein Stück Mittelalter: Handwerker und viele Ehrenamtliche schaffen mit den Mitteln des 9. Jahrhunderts ein Kloster auf Grundlage des St. Galler Klosterplans. Abfahrt: 8:30 Uhr Hohentengen (Pfarramt), 8:35 Uhr Herdern (Abzweigung), 8:35 Uhr Günzgen (Spielplatz), 8:40 Uhr Stetten (Kirche) Rückkehr: ca. 18:00 Uhr Ankunft in Hohentengen Kosten zwischen 44,- und 32,- € (je nach Teilnehmerzahl und Alter, Kinder unter 6 Jahren Eintritt frei) wird während der Busfahrt einkassiert. Anmeldung bis spätestens 20. Mai 2023 bei Marlies Janssen, Tel: 6398 – bei der Anmeldung der Kinder bitte Alter angeben. Termine im Blockhuus (Auenweg 1a): Frühlingsbasteln: Wir basteln wieder gemeinsam mit Manuela Urland: Diesmal Naturkränze für Tür und Wand. Am 21. Mai ab 14:00 Uhr. Anmeldung bis 15.5. beim Bürgernetzwerk oder direkt bei Manuela Urland im Blumenladen. Material und Ideen haben wir. Jeder Bastler wird um einen Materialkostenbeitrag von 10,-€ gebeten. Krabbelgruppe: Montags und Donnerstags 10:00 Uhr. Anmeldungen bei der Gruppenleitung oder über das Bürgernetzwerk. Treffpunkt Autismus von betroffenen Eltern für betroffene Eltern. Jeden letzten Montag im Monat, 19:00 Uhr. Wegen Pfingsten diesmal eine Woche früher: 22. Mai. Seniorencafé unter dem Motto „plaudern, gesellig sein und spielen“: Immer am letzten Samstag des Monats: 27. Mai 14:00 - 17:00 Uhr. Häkeln & Stricken im Blockhuus. Offener Handarbeits-Treff für Anfänger, Fortgeschrittene und Könner. Jeden zweiten Mittwoch. Nächster Termin: Mittwoch, 17. Mai ab 19.00 Uhr. Güsselgruppe – Wir packen`s an – gemeinsam Müll sammeln – für saubere Dörfer und Umwelt. Nächstes Treffen: Mittwoch, 17. Mai, 15:00 Uhr beim Blockhuus, immer 2-wöchentlich (je nach Wetter). Infos bei Martha Huber 07742/1381, martha.huber56@web.de und Marlies Janssen 07742/6398 Die Handarbeitsgruppe im Seniorenwohnen Hansengel 1 trifft sich Dienstags im Zweiwochenrhythmus. Der nächste Termin ist der 23. Mai, 14:30 - 17:00 Uhr. Weitere Informationen zu Mitgliedschaft, Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net Gerne können Sie sich auch persönlich mit uns in Verbindung setzen: Vorsitzender René Manthey, 0173 / 6 71 77 43, buergernetzwerk@hohentengen.net

Nr. 9 / 2023 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 27 Offener Treff für pflegende Angehörige Pension Hartenstein (kein Konsumzwang) Jeden Dienstag, von 14.00 bis 15.00 Uhr, anschließend Kaffeekränzchen. Wir freuen uns auch über Gäste, die an Beeinträchtigungen und Vergesslichkeit leiden.

Seite 28 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2023 Sammeltermine Restmüll 19. Mai 2023 Biotonne 25. Mai 2023 Blaue Tonne 30. Mai 2023 Gelber Sack 01. Juni 2023 Sämtliche Leerungstermine sind auch über die Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut.de und über die kostenlose Abfall-App abrufbar. Kirchliche Nachrichten Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Küssaberg-Hohentengen Pfarrbüro Hohentengen: Pfarrbuck 1, 79801 Hohentengen a. H., Telefon 0 77 42 / 92 55-0, E-Mail: info@kath-se-ch.de Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kath-se-ch.de Büroöffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Kontakt im Sterbefall über die Pfarrbüros, Pfarrer Martin Metzler Tel.: 07741/3107 Diakon Wolfgang Spitznagel Tel.: 07742/5793 oder Wolfgang Ebel Tel.: 07741/62200 Unser Seelsorgeteam Pfarrer Martin Metzler Tel.: 07741/3107 (außer montags); martin.metzler@kath-se-ch.de Diakon Wolfgang Spitznagel Tel.: 07742/5793 Ehrenamtskoordination Franziska Krauß, Bürozeiten: Montag, Dienstag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr Sprechstunde nach Terminvereinbarung: montags von 19:30 - 21:30 Uhr E-Mail: franziska.krauss@kath-se-ch.de Kinder-, Jugend- und Familienarbeit Andrea Sutter und Christine Weißenberger Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr E-Mail: christine.weissenberger@kath-se-ch.de und andrea.sutter@kath-se-ch.de Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage www.kath-se-ch.de Unsere Gottesdienste Freitag, 12.05.2023 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Samstag, 13.05.2023 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Kadelburg mitgestaltet durch den Chor “Aufbruch” Sonntag, 14.05.2023 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen 10:45 Uhr Eucharistiefeier in Dangstetten

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