Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Januar 2024.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartigen Kurzcharakterisierung): Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaik „PV-Anlage im Steinlebach“ • Allgemeine Informationen • Bestandserfassung und Bewertung des Naturhaushaltes (Schutzgüter gemäß § 1 Abs.6 BauGB): Pflanzen/Biotope, Tiere, Boden/Geologie, Oberflächenwasser, Grundwasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch/Erholung, Fläche • Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen • Naturschutzrechtliche Einschätzung der Auswirkungen • Resümee/Weiteres Vorgehen Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Erläuterung zur punktuellen Änderung einschließlich der Standortalternativenprüfung, der Planteil mit der vorgesehenen Änderung sowie der Umweltbericht wird von Donnerstag, den 01. Februar 2024 bis einschließlich Montag, den 04. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt bei der Gemeindeverwaltung Küssaberg, Gemeindezentrum, vor Zimmer EG 3 (Bauamt) ebenfalls aus. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage www.hohentengen.de eingestellt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein oder bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindezentrum, Zimmer EG 3 (Bauamt), 79790 Küssaberg, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 25.01.2024 Der Bürgermeister: gez. Wiener

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