Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Januar 2024.

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 § 2 Kreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR. § 3 Verbandsumlage Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: 1. Betriebskostenumlage gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) 2. Förderkostenumlage gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach dem Wasserbezug) 3. Investitionskostenumlage Investitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlage gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 12.12.2023 Marion Frei Verbandsvorsitzende 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 13.12.2023 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 22.12.2023 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO von Montag, 29.01.2024 bis Dienstag, 06.02.2024, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2 zur öffentlichen Einsicht aus. Marion Frei Verbandsvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Eröffnungsbilanz des Zweckverband Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal zum 01.01.2019 Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal am 12.12.2023 folgende Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 festgestellt:

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