Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Januar 2024.

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 Was passiert mit den Auskünften? Alle Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Das Statistische Landesamt prüft und anonymisiert die eingegangenen Daten. Die aggregierten Daten werden zu Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Ist die Teilnahme verpflichtend? Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet (§13 Mikrozensusgesetz). Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann deshalb niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse. Gemeinde Hohentengen am Hochrhein STELLENAUSSCHREIBUNG Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Raumpfleger/in (m/w/d) für die Kindertagesstätte Hohentengen in Teilzeit oder auch geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Wir bieten: – Eine selbständige Tätigkeit mit freier Zeiteinteilung. – Bezahlung nach TVöD/Stundenlohnbasis Wir wünschen uns: – Eine zuverlässige Person – Bereitschaft zur Übernahme von Krankheitsvertretungen Haben Sie Interesse und wollen sich zunächst näher informieren? Für nähere Informationen setzen Sie sich mit Frau Tanja Würz, Hauptamtsleiterin, in Verbindung: Rathaus, Zimmer 10, Telefon 07742/853-20 oder E-Mail: hauptamt@hohentengen-ah.de Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H. oder per Mail an hauptamt@hohentengen-ah.de

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