Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Januar 2024.

Seite 26 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 land Baden-Württemberg. Im Anschluss stellten sich die bildungspolitischen Sprecher der FDP, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der AFD den Fragen der Schülerinnen und Schüler. Abschließend ging es zur Stärkung auf den Stuttgarter Weihnachtsmarkt. Als Fazit des Tages zog die Gruppe, dass es sehr interessant aber viel zu kurz war. Tag der offenen Tür in der Robert-Schuman Realschule Wir freuen uns sehr, dass wir auch in diesem Jahr einen „Tag der offenen Tür“ anbieten können. Um Ihnen eine Gelegenheit zu geben, sich ein Bild von unserer Schule machen zu können, bieten wir am Nachmittag des 06.02.2024 Besichtigungstermine an. Für eine Terminabsprache rufen Sie uns bitte an: 07751-833291 VdK Ortsverband informiert 14. Sozialgesetzbuch bündelt soziale Entschädigungen 1950 wurde der Sozialverband VdK Deutschland als Dachverband gegründet. In jenem Jahr trat auch das Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Kraft, für das sich der VdK stark gemacht hatte. Das BVG regelte in Deutschland bis Ende Dezember 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Und durch die entsprechende Anwendung der BVG-Leistungsvorschriften bei anderen Personenschäden war es dann zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden. In der VdK-Anfangszeit prägte das BVG die alltägliche Beratungsarbeit des damaligen Kriegsopferverbands VdK. Zum 1. Januar 2024 wurde das Bundesversorgungsgesetz nun ins neue Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) übergeführt. Es bündelt das Recht der sozialen Entschädigung und regelt manches neu. Durch einheitliche Bestimmungen und eine klare Struktur sollen die Leistungen für Betroffene transparenter werden. Das SGB XIV regelt die Ansprüche von Menschen, die durch bestimmte Ereignisse unmittelbar oder mittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hauptzielgruppe des 14. Sozialgesetzbuchs sind Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Missbrauch, vorsätzlichen Vergiftungen, von Folgen beider Weltkriege, außerdem Betroffene von Nebenwirkungen von Schutzimpfungen sowie die Hinterbliebenen dieser Personen. Hoher Eigenanteil in Pflegeheimen im Südwesten Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter – in 2024 um 134 Euro auf 2.907 Euro monatlich im ersten Jahr, so eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. „Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2.576 Euro“, vergleicht der VdK Baden-Württemberg. Der fast 260.000 Mitglieder starke Sozialverband im Lande verweist auf die rund 92.000 Menschen, die im Südwesten im Pflegeheim leben. Von ihnen seien 26.475 Menschen (Statistisches Bundesamt/ Stand 31.12.2022) auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie den hohen Eigenanteil zur Pflege nicht

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