Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Januar 2024.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Schutzgut Tiere • Lebensraum • Fledermäuse • Vögel • Eidechsen • Schmetterlinge Schutzgut Boden • Tabelle mit ermittelten Wertstufen des Schutzgutes Boden (Bestand) Schutzgut Wasser • Grundwasser • Oberflächenwasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschaftsbild Schutzgut Mensch / Erholung Schutzgut Kultur- und Sachgüter Schutzgut Fläche Beschreibung der Auswirkungen bei Durchführung der Planung Beschreibung der Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der nachteiligen Auswirkungen des B-Planes; Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung • Festsetzung, dass die Bodenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken ist. • Festsetzung, dass im Rahmen des B-Planes während der Bauphase keine wassergefährdenden Stoffe (Öle, Diesel, Fette, etc.) in den Boden gelangen. • Kein Eingriff in die Waldflächen und die geschützten Biotope während der Baumaßnahmen (Gewährleistung durch Festsetzung einer ökologischen Bauüberwachung). • Zur Umsetzung des Planungsvorhabens sind die Gehölze aufgrund der fledermausfreundlichen Strukturen zur Vermeidung des Tötungsverbots zwischen dem 1. November und 28./29. Februar zu roden. • Festsetzung einer Tabuzone im Umfang des Gewässerrandstreifens des Steinlebachs (Außenbereich 10 m beidseitig). • Festsetzung, dass nach Beendigung der Baumaßnahme die durch Baustelleneinrichtung, Baustellenzufahrten oder Baustellenbetrieb beeinträchtigten Böden wiederhergestellt werden (Tiefenlockerung). • Festsetzung von reflexionsarmen Modulen und Aufständerung. • Auf eine Beleuchtung im Gebiet ist komplett zu verzichten, da Bereiche des Untersuchungsgebiets Teil eines essenziellen Nahrungshabitats sind.

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