Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Januar 2024.

Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Nr. 1 · 25. Januar 2024 · Jahrgang 49 Am Sonntag, den 07.01.2024 wurde das Bürgerhaus Stetten feierlich eingeweiht und mit einem Tag der offenen Tür den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Neujahrsgruß 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit Freude und Optimismus heiße ich Sie im neuen Jahr 2024 willkommen! Ein Jahr voller Hoffnungen, neuer Perspektiven und gemeinsamer Möglichkeiten liegt vor uns. Im vergangenen Jahr haben wir als Gemeinschaft beeindruckende Fortschritte erzielt und wichtige Projekte wie das Bürgerhaus in Stetten erfolgreich abgeschlossen. Diese Erfolge verdanken wir dem engagierten Einsatz und der Zusammenarbeit jedes Einzelnen von Ihnen. Gemeinsam haben wir unsere Gemeinde gestärkt und weiterentwickelt. Mit Stolz denke ich an die Vielfalt unserer Veranstaltungen, die Lebendigkeit unserer Vereine und die gelebte Solidarität in unserer Nachbarschaft. Es sind diese Elemente, die Hohentengen und alle Ortsteile zu einzigartigen Orten machen. Auch im kommenden Jahr möchte ich Sie dazu ermutigen, sich aktiv in das Gemeindeleben einzubringen und gemeinsam an der positiven Entwicklung unserer Heimat mitzuwirken. Das Jahr 2024 bietet uns die Gelegenheit, diesen positiven Weg fortzusetzen und neue Ideen in die Realität umzusetzen. Mit Zuversicht und Entschlossenheit können wir gemeinsam die Herausforderungen meistern, vor denen wir stehen. Lassen Sie uns weiterhin im Sinne unserer Gemeinschaft zusammenarbeiten und Hohentengen am Hochrhein zu einem noch lebenswerteren Ort machen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien für das neue Jahr Gesundheit, Glück und persönlichen Erfolg. Möge es ein Jahr der Verbundenheit und des Miteinanders werden. Ich freue mich auf die weiterhin konstruktive Zusammenarbeit und darauf, gemeinsam mit Ihnen die Zukunft unserer Gemeinde zu gestalten. Herzliche Grüße, Ihr Jürgen Wiener Bürgermeister

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Nächste Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 22. Februar 2024, um 20.00 Uhr, im Rathaus, Kirchstraße 4, Sitzungssaal statt

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Bürgerversammlungen Herr Bürgermeister Jürgen Wiener wird nach der Fasnacht in allen Ortsteilen Bürgerversammlungen abhalten, an welchen er über vergangene Projekte informiert und einen Ausblick auf zukünftige Vorhaben in der Gemeinde gibt. Folgende Termine sind geplant: 19. Februar 2024 Bürgerhaus Lienheim 26. Februar 2024 Bürgerhaus Bergöschingen 04. März 2024 Rathaus Hohentengen 11. März 2024 Bürgerhaus Herdern 18. März 2024 Bürgerhaus Günzgen 25. März 2024 Bürgerhaus Stetten Die Bürgerversammlungen finden jeweils um 19:00 Uhr statt. NACHRUF Am 18. Dezember 2023 verstarb im Alter von 87 Jahren Herr Karl Friedrich Sutter. Herr Sutter war von September 2000 bis Januar 2013 für die Gemeinde Hohentengen tätig und betreute in dieser Zeit die Mosterei in Lienheim sowie die Außenanlagen des Kindergartens Lienheim. Mit Herrn Sutter verlieren wir einen beliebten und geschätzten Mitbürger. Für sein Engagement für unsere Gemeinde danken wir ihm ganz herzlich. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Hinweis an die Bevölkerung Monatliche Sirenenproben An jedem 1. Samstag im Monat wird zwischen 12 und 13 Uhr in jedem Ortsteil von Hohentengen eine Sirenenprobe durchgeführt Hinweis an die Bevölkerung – Sirenentest Der gesamtschweizerische Sirenentest findet dieses Jahr am Mittwoch, den 7. Februar 2024 statt.

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Für die Tests der stationären und mobilen Sirenenanlagen des Zivilschutzes wird das Signal „Allgemeiner Alarm“ von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr und das Signal „Wasseralarm“ ab 14.15 Uhr bis 15.15 Uhr gegeben. Der gesamtschweizerische Sirenentest erfolgt nach den Weisungen des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz der Schweiz. Er dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen und der übermittlungstechnischen Einrichtungen der Alarmierungssysteme zu testen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Weitere Informationen über den Sirenentest finden Sie im Internet unter: http://www.sirenenalarm.ch Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs „PVAnlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 14. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim, in der Fassung vom 05. Dezember 2023 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim Flst.-Nr. 2451, 2453, 2454, 2455 und 2456 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 05. Dezember 2023 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung): Beschreibung und Bewertung der Umwelteinwirkungen Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Schutzgebiete, geschützte Flächen: • Offenlandbiotope • FFH-Mähwiese • Landschaftsschutzgebiet • Biotopverbund Schutzgut Pflanzen/Biotoptypen • Tabelle mit Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Schutzgut Tiere • Lebensraum • Fledermäuse • Vögel • Eidechsen • Schmetterlinge Schutzgut Boden • Tabelle mit ermittelten Wertstufen des Schutzgutes Boden (Bestand) Schutzgut Wasser • Grundwasser • Oberflächenwasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschaftsbild Schutzgut Mensch / Erholung Schutzgut Kultur- und Sachgüter Schutzgut Fläche Beschreibung der Auswirkungen bei Durchführung der Planung Beschreibung der Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der nachteiligen Auswirkungen des B-Planes; Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung • Festsetzung, dass die Bodenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken ist. • Festsetzung, dass im Rahmen des B-Planes während der Bauphase keine wassergefährdenden Stoffe (Öle, Diesel, Fette, etc.) in den Boden gelangen. • Kein Eingriff in die Waldflächen und die geschützten Biotope während der Baumaßnahmen (Gewährleistung durch Festsetzung einer ökologischen Bauüberwachung). • Zur Umsetzung des Planungsvorhabens sind die Gehölze aufgrund der fledermausfreundlichen Strukturen zur Vermeidung des Tötungsverbots zwischen dem 1. November und 28./29. Februar zu roden. • Festsetzung einer Tabuzone im Umfang des Gewässerrandstreifens des Steinlebachs (Außenbereich 10 m beidseitig). • Festsetzung, dass nach Beendigung der Baumaßnahme die durch Baustelleneinrichtung, Baustellenzufahrten oder Baustellenbetrieb beeinträchtigten Böden wiederhergestellt werden (Tiefenlockerung). • Festsetzung von reflexionsarmen Modulen und Aufständerung. • Auf eine Beleuchtung im Gebiet ist komplett zu verzichten, da Bereiche des Untersuchungsgebiets Teil eines essenziellen Nahrungshabitats sind.

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 • Festsetzung des Mindestabstandes von Einfriedungen zur Geländeoberfläche von 20 cm, um den Durchlass für Kleintiere zu gewährleisten. • Festsetzung von gebietsheimischen standortgerechten Pflanzenarten sowie Saatgut. • Um baubedingte Beeinträchtigungen ausschließen zu können, sind die notwendigen Bauarbeiten als Tagbaustelle durchzuführen. Arbeiten nach Sonnenuntergang sind nicht zulässig. Kompensationsmaßnahmen • Gestaltung des Unterwuchses der Sondergebietsfläche sowie der Grünflächen als Fettwiese. • Entwicklung von Gebüschen mittlerer Standorte. • Anbringen von Fledermauskästen. Grünplanerische Festsetzungen und Hinweise • Boden-/Grundwasserschutz • Gestaltung baulicher Anlagen • Maßnahmen zum Schutz von Tieren • Ökologische Baubegleitung/Schutz geschützter Biotope und FFH-Mähwiesen • Tabuzone • Pflanzfestsetzungen • Zeitpunkt der Pflanzung/Pflege • Mindestpflanzqualitäten • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen Ein Bodenschutzkonzept wurde erstellt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung, Straßen- und Baugrenzenplan einschließlich Umweltbericht wird von Donnerstag, den 01. Februar 2024 bis einschließlich Montag, den 04. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen am Hochrhein., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage www.hohentengen.de eingestellt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 25.01.2024 Der Bürgermeister: gez. Wiener

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 Öffnungszeiten in der Fasnachtszeit. Während der Fasnacht bleibt das Rathaus, der Bauhof und die Kläranlage am SchmuDo und am Rosemändig geschlossen. Lediglich die Postfiliale hat am SchmuDo vormittags geöffnet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen allen eine schöne Fasnachtszeit! Amtliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Fächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim. Öffentliche Auslegung der Unterlagen Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 10. Oktober 2023 in öffentlicher Sitzung die Planunterlagen gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ein Haupterwerbslandwirt aus der Gemeinde Hohentengen a.H. möchte zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien auf den Grundstücken, Flst.Nrn. 2451, 2453, 2454, 2455 und 2456, Gemarkung Lienheim, Gewann Steinlebach, eine PhotovoltaikFreiflächenanlage auf einer Fläche von insgesamt 19.053 m² errichten. Das Vorhaben soll mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgesetzt werden. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 sind die Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Als Grundlage zur Aufstellung des Bebauungsplans ist daher eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgen. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim: Flst.-Nr. 2451, 2453, 2454, 2455 und 2456 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 27.09.2023 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartigen Kurzcharakterisierung): Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaik „PV-Anlage im Steinlebach“ • Allgemeine Informationen • Bestandserfassung und Bewertung des Naturhaushaltes (Schutzgüter gemäß § 1 Abs.6 BauGB): Pflanzen/Biotope, Tiere, Boden/Geologie, Oberflächenwasser, Grundwasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch/Erholung, Fläche • Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen • Naturschutzrechtliche Einschätzung der Auswirkungen • Resümee/Weiteres Vorgehen Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Erläuterung zur punktuellen Änderung einschließlich der Standortalternativenprüfung, der Planteil mit der vorgesehenen Änderung sowie der Umweltbericht wird von Donnerstag, den 01. Februar 2024 bis einschließlich Montag, den 04. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt bei der Gemeindeverwaltung Küssaberg, Gemeindezentrum, vor Zimmer EG 3 (Bauamt) ebenfalls aus. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage www.hohentengen.de eingestellt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein oder bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindezentrum, Zimmer EG 3 (Bauamt), 79790 Küssaberg, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 25.01.2024 Der Bürgermeister: gez. Wiener

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal am 12.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 245.050 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 245.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 178.750 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 178.750 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 595.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 595.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 § 2 Kreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR. § 3 Verbandsumlage Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: 1. Betriebskostenumlage gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) 2. Förderkostenumlage gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach dem Wasserbezug) 3. Investitionskostenumlage Investitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlage gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 12.12.2023 Marion Frei Verbandsvorsitzende 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 13.12.2023 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 22.12.2023 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO von Montag, 29.01.2024 bis Dienstag, 06.02.2024, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2 zur öffentlichen Einsicht aus. Marion Frei Verbandsvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Eröffnungsbilanz des Zweckverband Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal zum 01.01.2019 Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal am 12.12.2023 folgende Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 festgestellt:

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 wird in der Zeit von Montag, 29.01.2024 bis einschließlich Dienstag, 06.02.2024 während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2 öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Dettighofen, den 12.12.2023 Marion Frei Verbandsvorsitzende

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Landesbauordnung Wesentliche Änderungen ab dem 01.01.2024 durch das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ Änderung Erläuterung Antragseinreichung Anträge und Bauvorlagen sind – direkt bei den unteren Baurechtsbehörden und – ab dem Jahr 2025 rein elektronisch einzureichen. Beschränkung der Nachbarbenachrichtigung Eine Benachrichtigung erfolgt nur noch bei Angrenzern und hier nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften (sog. AAB-Fälle). AAB sind nunmehr antragspflichtig. Die Entscheidung ob/welche Nachbarn zu beteiligen sind, liegt bei der Baurechtsbehörde Erweiterte Bekanntgabe an Nachbarn Bescheide sind von der Baurechtsbehörde auch Angrenzern oder sonstigen Nachbarn zuzustellen bzw. bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein können. Kenntnisgabeverfahren Die Gemeinde teilt, nach Benachrichtigung durch die Baurechtsbehörde, unverzüglich mit, ob ein Grund nach § 53 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2-4 LBO (gesicherte Erschließung, Baulasten, Sanierungsgebiete) vorliegt. Aufweichung Schriftformerfordernis Alternativ zur Schriftform wird der Erlass der baurechtlichen Entscheidung in elektronischer Textform ermöglicht. Aufweichung Zustellungserfordernis Alternativ zur Zustellung wird die Bekanntgabe nach dem OZG für elektronische Verwaltungsakte ermöglicht. Nutzungsverpflichtung Onlinedienst Die Baurechtsbehörde kann verlangen, dass die elektronische Antragseinreichung über einen von ihr vorgesehenen Onlinedienst erfolgt.

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Zwei Besuchstage im Felslabor Mont Terri In Absprache mit Bürgermeister Jürgen Wiener bietet die Nagra für Bürgerinnen und Bürger von Hohentengen zwei kostenlose Besuchstage im schweizerischen Felslabor Mont Terri an. • Wir reisen gemeinsam von Hohentengen aus mit einem Car in die Westschweiz und erleben die Stollen und die Forschungsprojekte im Felslabor – in 300 Metern Tiefe im Gestein Opalinuston des Jura-Gebirges. • Wir diskutieren Fragen, Positionen und Meinungen: Ist ein Tiefenlager wirklich die sicherste Lösung? Warum will die Schweiz so nah an der deutschen Grenze ihr Atommüll-Lager errichten? Was heisst das für die Menschen in der Region? Was bedeutet das konkret für Ihre Nachkommen und die Zukunft von Hohentengen? Diskutieren Sie vor Ort mit Bürgermeister Jürgen Wiener und mit uns von der Nagra. Wir möchten Sie ermuntern, Ihre Fragen, Ideen und Ihre persönliche Meinung aktiv einzubringen. Der Dialog und Meinungs- und Ideenaustausch zum Tiefenlagerprojekt der Schweiz ist sehr wichtig. Denn es ist ein Jahrhundertprojekt, das wir in der Region Nordschweiz - Süddeutschland nur gemeinsam umsetzen können. Spezielles Gewicht beim Dialog hat die lokale Bevölkerung der Region. Programm Ihre Reise mit Bürgermeister Jürgen Wiener ins Felslabor Mont Terri (Anmeldung erforderlich): Samstag, 16. März 2024 oder Samstag, 8.Juni 2024. 07:45 Uhr A bfahrt mit Gratisbus ab Mehrzweckhalle Hohentengen (Hansengelstrasse) oder individuelle Anreise nach St-Ursanne (beim Bahnhof) 10:00 Uhr Eintreffen im Besucherzentrum des Felslabors Mont Terri beim Bahnhof St-Ursanne (Parkplätze vorhanden); Dialog zum Atommüll-Lager und Führung durch das Felslabor 12:30 Uhr Verpflegung und Rückreise ca. 15:30 Uhr Ankunft in Hohentengen Anmeldung direkt über QR-Code oder bei Heinz Sager, Public Affairs Manager der Nagra: Telefon: 0041 56 437 11 11, Mail: visit@nagra.ch Fragen zu den beiden Besuchstagen beantwortet auch gerne Frau Silvana Gießler, Hauptamt/Bauamt - Leitung, Telefon: 07742 853-0, Mail info@hohentengen-ah.de

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Mikrozensus 2024 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung Auch im Jahr 2024 befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Die Befragung startet am 8. Januar 2024. Gleichmäßig über das Jahr verteilt erhalten etwa 62 000 Haushalte im Südwesten Post vom Statistischen Landesamt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei auf Basis eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die Präsidentin des Statistischen Landesamts Frau Dr. Rigbers bittet die ausgewählten Haushalte mitzuwirken: «Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen ist der Mikrozensus wichtig. Durch ihn wird ein aktuelles Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft gezeichnet.« Die Erhebung erfasst seit 1957 etwa den Familienstand, Bildungsabschlüsse und die Erwerbstätigkeit. Neben jährlich wiederkehrenden umfasst der Mikrozensus auch wechselnde Themen. 2024 wird zusätzlich nach dem Pendelverhalten der Menschen gefragt. Drei EU-weite Erhebungen ergänzen das nationale Grundprogramm: Fragen zur Beteiligung am Arbeitsmarkt gehören seit 1968 dazu. Seit 2020 erweitern Fragen zu Einkommen und Lebensbedingungen den Mikrozensus. Zuletzt kamen im Jahr 2021 Fragen zur Internetnutzung privater Haushalte hinzu. Dabei sind die Auskünfte aller Menschen gleichbedeutend. Damit die Situation junger als auch alter Menschen korrekt dargestellt wird, gibt es keine Altersgrenze für die Befragung. Die Ergebnisse des Mikrozensus unterstützen Politik und Verwaltung bei den Planungen und der Entscheidungsfindung. Sie werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und von der Wissenschaft genutzt. Viele der Ergebnisse sind europaweit vergleichbar. Er ist die größte jährliche Haushaltebefragung in Deutschland. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? Ein mathematisches Zufallsverfahren bestimmt die zu befragenden Gebäude bzw. Gebäudeteile. Diese sind in maximal fünf Jahren bis zu viermal in der Befragung. Für die ausgewählten Haushalte gilt Auskunftspflicht. Um die Namen der Haushalte in den Gebäuden festzustellen, setzt das Statistische Landesamt Erhebungsbeauftragte ein. Diese können sich mit einem Ausweis des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte bekommen ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ können die Auskunftspflichtigen die Fragen auch während eines Telefoninterviews beantworten. Die schriftliche Teilnahme auf einem Papierbogen ist ebenso möglich.

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 Was passiert mit den Auskünften? Alle Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Das Statistische Landesamt prüft und anonymisiert die eingegangenen Daten. Die aggregierten Daten werden zu Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Ist die Teilnahme verpflichtend? Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet (§13 Mikrozensusgesetz). Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann deshalb niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse. Gemeinde Hohentengen am Hochrhein STELLENAUSSCHREIBUNG Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Raumpfleger/in (m/w/d) für die Kindertagesstätte Hohentengen in Teilzeit oder auch geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Wir bieten: – Eine selbständige Tätigkeit mit freier Zeiteinteilung. – Bezahlung nach TVöD/Stundenlohnbasis Wir wünschen uns: – Eine zuverlässige Person – Bereitschaft zur Übernahme von Krankheitsvertretungen Haben Sie Interesse und wollen sich zunächst näher informieren? Für nähere Informationen setzen Sie sich mit Frau Tanja Würz, Hauptamtsleiterin, in Verbindung: Rathaus, Zimmer 10, Telefon 07742/853-20 oder E-Mail: hauptamt@hohentengen-ah.de Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H. oder per Mail an hauptamt@hohentengen-ah.de

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Einwohnermeldeamt geschlossen! Wegen Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung bleibt das Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung am Dienstag, 30. Januar 2024 geschlossen. Fasnacht naht Rund um den Jugendschutz, besonders in Bezug auf Alkohol und dem Aufenthalt bei Tanz-veranstaltungen und in Gaststätten informiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website www.bmfsfj.de Den Link zur nebenstehenden Broschüre finden Sie auch auf der Website der Gemeinde www.hohentengen.de unter Aktuelles Die Broschüre ist im Rathaus, Zimmer Nr. 1, Einwohnermeldeamt erhältlich. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG), darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: k.maier@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohner und Einwohnerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: k.maier@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Presse, Rundfunk oder Mandatsträger können Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohner und Einwohnerinnen erhalten. Die Meldebehörde darf nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums erteilen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Darüber hinaus übermittelt die Meldebehörde gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium die Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Dies geschieht zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch eines Ehegatten gegen die Übermittlung von Ehejubiläen nach § 50 Absatz 2 BMG wirkt auch für den anderen Ehegatten. Der Widerspruch kann nur durch beide Ehegatten gemeinsam widerrufen werden. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: k.maier@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des badenwürttembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben

Seite 24 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: k.maier@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Landesfamilienpass Die neue Gutscheinkarte 2024 zum Landesfamilienpass ist ab sofort bei der Gemeindeverwaltung, im Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1 erhältlich. Bitte bringen Sie zur Abholung der neuen Gutscheinkarte Ihren Landesfamilienpass mit. Haben Sie noch keinen Pass und möchten einen beantragen, wenden Sie sich ebenfalls an das Einwohnermeldeamt. Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 25 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Einen Landesfamilienpass können erhalten: – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, – Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 25 Zum Vormerken: Blutspendetermine 2024 in Hohentengen + Rheinheim Wer Blut spendet, rettet Leben, denn für einige Krankheiten, nach Unfällen oder während größerer Operationen bedarf es einer Bluttransfusion durch Fremdblut. So werden auch dieses Jahr wieder reichlich Blutkonserven benötigt. Einen Teil dazu können Sie durch Ihre Blutspende beitragen. Deswegen laden Sie die DRK-Ortsvereine Hohentengen und Küssaberg ganz herzlich zu den Blutspende-Terminen in Hohentengen am 26. März und 28. November sowie am 23. Juli (Termine unter Vorbehalt) in Rheinheim ein. Bitte vereinbaren Sie ab 6 Wochen im Voraus einen Termin auf blutspende.de. Selbstverständlich wird auch wieder für einen Imbiss im Anschluss an die Spende gesorgt. Gemeinschaftsschule Rheintal Der Designwettbewerb der GMS Rheintal ist entschieden Seit Beginn des Schuljahres hatten die Schüler:innen der GMS Rheintal die Möglichkeit ein eigenes Design für ein Schul-TShirt zu entwerfen. Vor den Weihnachtsferien war der Annahmeschluss und nun haben wir eine Gewinnerin: Marie aus Klasse 7 entwarf das Design, das ab sofort ein Jahr lang im Store erhältlich ist. Herzlichen Glückwunsch! Den Store erreichen Sie online über gemeinschaftsschule-rheintal.de/merch#!/ Besuch der SMV im Landtag von Baden-Württemberg Am Mittwoch, den 20.12. machten sich sechs Klassensprecherinnen und Klassensprecher unserer SMV mit ihren zwei Verbindungslehrkräften in aller Frühe auf den Weg nach Stuttgart zum Landtag. Dort angekommen, trafen wir auf andere Schulen mit denen wir gemeinsam den Landtag besuchten. Es gab eine Einführung zur Arbeit der Landtagsabgeordneten und dem Aufbau des Plenarsaales in den es anschließend für eine gute Stunde zum Zuhören und Beobachten ging. Debattiert wurde über das Wasserstoff-

Seite 26 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 land Baden-Württemberg. Im Anschluss stellten sich die bildungspolitischen Sprecher der FDP, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der AFD den Fragen der Schülerinnen und Schüler. Abschließend ging es zur Stärkung auf den Stuttgarter Weihnachtsmarkt. Als Fazit des Tages zog die Gruppe, dass es sehr interessant aber viel zu kurz war. Tag der offenen Tür in der Robert-Schuman Realschule Wir freuen uns sehr, dass wir auch in diesem Jahr einen „Tag der offenen Tür“ anbieten können. Um Ihnen eine Gelegenheit zu geben, sich ein Bild von unserer Schule machen zu können, bieten wir am Nachmittag des 06.02.2024 Besichtigungstermine an. Für eine Terminabsprache rufen Sie uns bitte an: 07751-833291 VdK Ortsverband informiert 14. Sozialgesetzbuch bündelt soziale Entschädigungen 1950 wurde der Sozialverband VdK Deutschland als Dachverband gegründet. In jenem Jahr trat auch das Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Kraft, für das sich der VdK stark gemacht hatte. Das BVG regelte in Deutschland bis Ende Dezember 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Und durch die entsprechende Anwendung der BVG-Leistungsvorschriften bei anderen Personenschäden war es dann zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden. In der VdK-Anfangszeit prägte das BVG die alltägliche Beratungsarbeit des damaligen Kriegsopferverbands VdK. Zum 1. Januar 2024 wurde das Bundesversorgungsgesetz nun ins neue Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) übergeführt. Es bündelt das Recht der sozialen Entschädigung und regelt manches neu. Durch einheitliche Bestimmungen und eine klare Struktur sollen die Leistungen für Betroffene transparenter werden. Das SGB XIV regelt die Ansprüche von Menschen, die durch bestimmte Ereignisse unmittelbar oder mittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hauptzielgruppe des 14. Sozialgesetzbuchs sind Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Missbrauch, vorsätzlichen Vergiftungen, von Folgen beider Weltkriege, außerdem Betroffene von Nebenwirkungen von Schutzimpfungen sowie die Hinterbliebenen dieser Personen. Hoher Eigenanteil in Pflegeheimen im Südwesten Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter – in 2024 um 134 Euro auf 2.907 Euro monatlich im ersten Jahr, so eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. „Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2.576 Euro“, vergleicht der VdK Baden-Württemberg. Der fast 260.000 Mitglieder starke Sozialverband im Lande verweist auf die rund 92.000 Menschen, die im Südwesten im Pflegeheim leben. Von ihnen seien 26.475 Menschen (Statistisches Bundesamt/ Stand 31.12.2022) auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie den hohen Eigenanteil zur Pflege nicht

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 27 aufbringen könnten. Der Sozialverband VdK setzt sich daher seit Langem in Bund und Land dafür ein, die Betroffenen finanziell zu entlasten. Mit Blick auf die im Schnitt 458 Euro Investitionskosten, die Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg aufbringen müssen, verweist der VdK-Landesverband auf das Elfte Sozialgesetzbuch, das die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verlangt. Fakt sei aber der Ausstieg des Landes aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen in 2010. Weitere Informationen und die Möglichkeit die VdK-Zeitung digital zu erhalten unter www.vdk.de. Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2024 konstant Änderungen ergeben sich für bestimmte Arbeitsverhältnisse und Berufsgruppen Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt bekannt, dass der Rentenversicherungsbeitrag das siebte Jahr in Folge bei 18,6 Prozent des Bruttolohnes bleiben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung hingegen steigt von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro, oder 90.600 Euro im Jahr. Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden. Beitrag für freiwillige Rentenversicherte, pflichtversicherte Selbstständige und Handwerker steigt moderat Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, muss künftig monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten. Dieser beträgt somit im nächsten Jahr 100,07 Euro im Monat statt bislang 96,72 Euro. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro. Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige und Handwerker beträgt monatlich 657,51 Euro. Das Entrichten des halben Regelbeitrags ist für selbstständige Existenzgründer möglich. Änderungen für Mini- und Midi-Jobber Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber im nächsten Jahr auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung führt dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten somit alle, die monatlich zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro verdienen. Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern.

Seite 28 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 Seniorengymnastik startet wieder in der Gemeindehalle Am Montag, 08. Januar 2024, startet die Seniorengymnastik-Gruppe vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Waldshut wieder mit ihren Übungsstunden. Immer montags von 16.00 bis 17.00 Uhr treffen sich bewegungsfreudige Seniorinnen und Senioren mit Übungsleiterin Gertrud Abels in der Gemeindehalle in Hohentengen. Das Angebot richtet sich an Interessierte der Altersgruppe 60+, die in Gesellschaft durch sanfte Bewegung Motorik und körperliche Fitness erhalten und ausbauen wollen. Rückfragen bitte an die Gesamtleiterin der Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut, Ingeborg Bergmann, unter Telefon 07741 969 77 10. Die Volkshochschule Hohentengen informiert: Neuer Jogakurs Am 23. Januar 2024 beginnt der neue Yogakurs mit Patricia Sopa. Zusätzlich zu Patricia wird eine zweite Yogalehrerin, nämlich Edyta Heiner mit von der Partie sein. Beginn: 18.30 bis 20.00 Uhr Kursgebühr: 50,00 Euro für 10 mal 90 Minuten. Bitte mitbringen: möglichst rutschfeste Matte, bequeme Sportkleidung, warmen Pulli, warme Socken und, falls vorhanden, ein Sitz-oder Meditationskissen. Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Demenz – mehr darüber erfahren In dieser Woche: Werden Sie doch Demenz Partner*in! Demenz betrifft viele und braucht alle. Wer mehr über Demenz weiß, kann leichter auf Menschen mit Demenz zugehen. Um mehr über Demenz zu erfahren, könnten Sie z.B. an einer Demenz Partner-Schulung teilnehmen. In Deutschland gibt es schon mehr als 100.000 Demenz Partnerinnen und Demenz Partner, die einen der 90-minütigen kostenlosen Kompaktkurse besucht haben. Unter www.demenz-partner.de finden Sie auch eine Schulung in Ihrer Nähe. Neben den Demenz Partner-Kursen gibt es viele weitere Möglichkeiten, sich zu informieren, zum Beispiel im Internet, über Bücher, Broschüren oder Podcasts. So erfahren Sie auch, dass es wichtig ist, wie wir über Demenz sprechen: natürlich und selbstverständlich, klar, wertschätzend und respektvoll, ohne zu verharmlosen oder zu tabuisieren. Sie möchten mehr tun für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen und in Hohentengen aktiv werden? Unser Bürgernetzwerk freut sich über Unterstützung. Hel-

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 29 fen Sie mit, das ‚Miteinander… Füreinander‘ noch konkreter und lebendiger werden zu lassen und unsere Gemeinde dadurch noch ein Stück lebenswerter zu machen. Haben Sie Fragen? Benötigen Sie weiterführende Informationen oder Beratung? Informationen im Internet: www.kompassdemenz-bw.de | www.alzheimer-bw.de Beratung und Unterstützung vor Ort finden: www.alzheimer-bw.de > Hilfe vor Ort. Beratungstelefon der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg: 0711 24 84 96 „Stärke für Pflegende“ Unterstützung für pflegende Angehörige Miteinander reden kann schwer sein, wenn einer den anderen nicht versteht. Wie kann ich verstehen, was der andere braucht und wie kann ich ausdrücken, was mir wichtig ist, wenn die Situation durch Krankheit oder Demenz belastet ist? Wenn alles schlimmer wird, wenn Gespräch nicht möglich scheint, wenn alle leiden und die Hoffnung schwindet. Im Kommunikationskurs „Stärke für Pflegende“ geht es um das gemeinsame Gespräch auch in schwierigen Zeiten, um klare Aussagen und gegenseitiges Verstehen. Es geht um Entlastung und um die Hoffnung, auch noch gute Zeiten miteinander zu haben. Ein neuer Kurs mit sechs Einheiten startet am 15. Februar 2024 in Räumen der AOK in Waldshut, am Rheinfels 2. Die weiteren Termine sind: 22. und 29. Februar, 7., 14. und 21. März 2024, jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr. Anmeldung per Mail miteinanderhochrhein@gmail.com oder telefonisch unter 07751/700959 (Beate Harmel) oder 07751/864255 (Pflegestützpunkt in Waldshut). Die Kurskosten werden übernommen. Für Teilnehmende entstehen keine Kosten. Ein Angebot des Steinbeis Instituts für Kommunikation in Kooperation mit Konfetti-Club Neues Gruppenangebot für Familien mit Kindern mit Behinderung im Haus Nummer 4 in Dogern. Am 11.01.2024 starten im Familienzentrum Dogern exklusive Treffen für Familien mit einem oder mehreren Kindern mit Behinderung von 0 bis 6 Jahren. Willkommen sind alle Familien, unabhängig vom Unterstützungsbedarf und Pflegegrad der Kinder. Im geschützten Rahmen des neu barrierefreien Familienzentrums sollen die Eltern die Möglichkeit haben sich auszutauschen, Informationen einzuholen, Freude und Frust zu tei-

Seite 30 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 len und Kontakte zu knüpfen. Wenn die Gruppe es wünscht, können externe Referenten zu einzelnen Themen eingeladen werden. Für die betroffenen Kinder und ihre Geschwister wird es bei jedem Treffen musikalische und spielerische Angebote geben. Die Organisation und Moderation der Gruppe liegt bei Annette Sperling, Walderzieherin und Leitung Haus Nummer 4 und Susanne Efinger-Mader, Sozialpädagogin und selbst Mutter eines Kindes mit Behinderung. Unterstützt wird die Gruppe durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle des Gesundheitsamts Waldshut. Kontakt: Annette Sperling: WhatsApp 0171 / 4703004, Tel. 07751 / 800341, info@nummer-vier.com, Susanne Efinger-Mader: susanne.efinger-mader@caritas-hochrhein.de Lehrgangstermine am forstlichen Stützpunkt in Bonndorf für den Privatwald, Forstunternehmen, Naturschutz, Jägerschaft und Brennholzkunden in den kommenden: Monaten 08.03. Sicheres Arbeiten im Schadholz 22.03. Forstpflanzen und Pflanzverfahren 28.03. Grundlagen der Durchforstung 12.04. Vorbeugung und Bekämpfung von Borkenkäfern 16.05. Anschuss-Seminar 18.06. Sachgerechte Unterhaltung von Forstwegen 27.06. Fachkundiger Bau und Kontrolle sicherer Hochsitzeinrichtungen Gewerbliche Schulen Waldshut Technikerausbildung in Waldshut ab Herbst 2024 Einladung zur persönlichen Information An den Gewerblichen Schulen Waldshut beginnt im September 2024 ein neuer Lehrgang zum/zur „Staatlich geprüften Techniker/in“. Mit dem Abschluss erwerben die Absolventinnen und Absolventen gleichzeitig die Fachhochschulreife sowie den zusätzlichen Titel „Bachelor Professional“.

Nr. 1 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 31 Das Angebot richtet sich an Interessenten mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung, z.B. im Bereich Metall oder Elektro und mindestens eineinhalb-jähriger Berufspraxis. Die unterschiedlichen Vorbildungen werden während der zwei Jahre dauernden Ausbildung in speziell zugeschnittenen Fächern ausgeglichen. Finanzierungshilfen nach BAföG sind möglich. Anmeldungen oder individuelle Anfragen können jederzeit an die Gewerblichen Schulen Waldshut, Friedrichstraße 22‚ 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/884-400 gerichtet werden. Weitere Informations- und Kontaktmöglichkeit: www.gs-wt.de Zusätzlich lädt die Schule zu einer unverbindlichen Information mit Besichtigung der Labore und Einrichtungen ein. Künftige Lehrer werden sich an diesem Abend vorstellen und gerne Ihre Fragen beantworten. Termin: Dienstag, 30. Januar 2024, Zeit: 19:00 Uhr, Raum: 105 (EG) Kinder sind unsere Zukunft: Wege in Erziehungsberufe BiZ & Donna Präsenz-Veranstaltung in Waldshut am 06.02.2024 von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr Sie können sich vorstellen, Kinder zu betreuen, ihre Entwicklung zu fördern und sie stark für die Zukunft zu machen? Erfahren Sie, welche erzieherischen Berufe es gibt und wie Sie einsteigen können, auch wenn Sie bisher in einer anderen Branche arbeiten. Ort: Agentur für Arbeit Waldshut Raum 2.11, Waldtorstr. 1a, 79761 Waldshut Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung: https://eveeno.com/erziehungsberufe_WT Veranstaltungskalender 19.01.2024 Lichterwanderung, Bürgernetzwerk 25.01.2024 Kurs Defibrillatoren, Bürgernetzwerk/DRK OV, Schule Hohentengen (Musiksaal) 26./ 27.01.2024 Büttenabend, Narrenzunft, Mehrzweckhalle Hohentengen 03.02.2024 Bändelaufhängen, Narrenbaum stellen, NZ Bohnenviertel 03.02.2024 Pfarrfasnacht, kath. Pfarrgemeinde, Pfarrsaal 08.02.2024 Hemdglunki, MV Hohentengen, NZ Bohnenviertel 08.02.2024 Hemdglunkiball, FC Hochrhein, Vereinsheim 08.02.2024, Fasnachtskaffee für knackige Ü60‘er, NV Lienheim, Halle Lienheim

Seite 32 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2024 08.02.2024 Hemdglunkerumzug, Narrenverein Lienheim Frühstück für Alleinstehende Jeden 2. Donnerstag im Monat Frühstück im Cafe Gelo um 9.00 Uhr Mittagessen für Senioren Jeder 1. Mittwoch im Monat im Restaurant Saloniki – um 12:00 Uhr Ohne Anmeldung möglich, bei Fragen Lucia Burger Tel. 5584 Lebenshilfe Südschwarzwald e. V. Wege gestalten. Gemeinsam. Das Jahresprogramm für 2024 ist da! Schauen Sie rein unter www.lebenshilfe-ssw.de und sichern Sie sich die besten Plätze. Gerne lassen wir Ihnen das Jahresprogramm per Post zukommen. Melden Sie sich unter 07651 9362616. Familienzentrum Hochrhein FaZ-Café, täglich von 09.30-17.30 Uhr geöffnet, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www-faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Tel. 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@ faz-hochrhein.de Einladung zu Friedas Gartencafé und zum Offenen Treff für pflegende Angehörige Am 28. Januar ist Friedas Gartencafé wieder geöffnet! Auch im neuen Jahr laden wir Sie wieder ein in einen Raum der Großzügigkeit und der Begegnung. In Friedas Gartencafé treffen Sie Menschen, die auf Vergesslichkeit und Beeinträchtigungen aus einem Blickwinkel der Zuversicht und Hoffnung schauen und Verantwortung übernehmen. Auch der offene Treff für pflegende Angehörige findet wieder statt, die sich eine Stunde vorher um 14:00 Uhr miteinander treffen – Betroffene begrüssen wir in unserem Team. Friedas Gartencafé: am 28. Januar 2024 von 15:00 bis 17:00 Uhr im Garten bzw. den Räumen der Stoll VITA Stiftung in Waldshut, Brückenstrasse 15, 79761 Waldshut, bei jedem Wetter! Offener Treff für pflegende Angehörige: von 14:00 bis 15:00 Uhr Weitere Informationen zu Mit-einander Hochrhein, der lokalen Allianz für Menschen mit Demenz am Hochrhein: http://mit-einander-hochrhein.de

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