Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. Mai 2024.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 10 / 2024 (3) Bei der Errechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. § 2 – Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.06.2024 in Kraft. Hohentengen am Hochrhein, den 16.05.2024 gez. Jürgen Wiener, Bürgermeister Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn Sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2024 vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt: 1. Erfolgsplan Erträge in Höhe von 708.300 € Aufwendungen in Höhe von 673.300 € Jahresgewinn 35.000 € 2. Liqiditätsplan Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeiten 705.300 € Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeiten 491.550 € Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Geschäftstätigkeiten 213.750 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten 0 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 100.000 € Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeiten 100.000 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten 28.000 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten 88.450 € Veranschl. Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 60.450 €

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