Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. Juni 2024.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 12 / 2024 Crossiety – der digitale Dorfplatz Hohentengen am Hochrhein Crossiety wird nun schon von über 20 % unserer Bevölkerung aktiv genutzt. Die Anzahl an monatlichen Meldungen wachsen rasant und steigen von Monat zu Monat an. Im Mai hat unser Dorfplatz erstmalig mit 215 Meldungen die 200er Marke an erstellten Beiträgen überschritten. In wenigen Wochen werden die Anmeldezahlen die Vierstelligkeit erreichen. Über die Regionsvernetzung haben inzwischen fast 3.400 Personen (oftmals gleichzusetzen mit Haushalten) das Geschehen unserer Gemeinde im Blick. Wer noch nicht dabei ist, kann sich über folgenden QRCode unserem digitalen Dorfplatz von Crossiety gerne noch anschließen Die deutsche Rentenversicherung informiert: Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente Schulabgehende sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden Die Abschlussprüfungen sind geschafft und mit der Zeugnisübergabe gehört für viele junge Menschen die Schule der Vergangenheit an. Dann beginnt für die meisten Jugendlichen die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Was viele nicht wissen: diese Ausbildungsplatzsuche kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Wie junge Menschen das geltend machen können, zeigt die Deutsche Rentenversicherung BadenWürttemberg (DRV BW) auf. Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich dafür bei der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) als ausbildungsplatzsuchend melden. Damit die Zeitspanne als Anrechnungszeit berücksichtigt wird, muss die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen Kalendermonat dauern. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden. Sinnvoll vor allem für all diejenigen, die nicht genau abschätzen können, wann sie in die Ausbildung starten können. Wer bei der Arbeitsplatzsuche älter als 25 Jahre ist, kann in bestimmten Fällen auch Anrechnungszeiten hinterlegen. Zur Abklärung der Voraussetzungen empfiehl sich die individuelle Beratung durch die DRV BW.

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