Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Februar 2024.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2024 Was, wenn ich meiner Katze unkontrollierten Auslauf gewähren möchte? Ihre Katze muss unfruchtbar, gechipt, registriert und bei uns angezeigt sein. Wie muss ich meine Katze der Gemeinde anzeigen? Auf unserer Homepage unter „Aktuelles“ finden Sie ein ausfüllbares Formular zur Anzeige Ihrer Katze. Sie dürfen auch das Formular auf der Rückseite des Mitteilungsblatt ausfüllen und in den Briefkasten werfen oder ein Foto davon senden an: a.tschentscher@ hohentengen-ah.de. Wo muss ich meine Katze registrieren lassen? Die Onlineregistrierungsstellen sind: – IFTA Internationale Zentrale Tierregistrierung – FINDEFIX – Haustierregister TIERSCHUTZBUND – TASSO Haustierzentralregister für Deutschland Welche Daten werden bei der Registrierung erfasst? Die Registerstellen müssen das Geschlecht und Fortpflanzungsfähigkeit, die Identifikationsnummer des Mikrochips und Ihren Namen und Ihre Anschrift erfassen. Dies sind die Daten, die diese an uns weiter geben. Meine Katze ist anderweitig gekennzeichnet (z.B. Tätowierung). Braucht sie trotzdem einen Mikrochip? Ja, die Verordnung sieht keine Alternative zum Mikrochip vor. Hat meine Katze einen Mikrochip und ist sie registriert? Ob Ihre Katze einen implantierten Mikrochip hat, können Sie in Tierarztpraxen feststellen lassen. Ob Ihre Katze registriert ist, können Ihnen die oben genannten Registerstellen mitteilen. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Katzenschutzverordnung halte? Wenn ich Ihre fruchtbare Katze im Auslauf feststelle, werde ich anordnen, dass Sie Ihre Katze kastrieren müssen. Sollte ich Sie als Halter nicht finden, darf ich Ihre Katze kastrieren. Alle Kosten für Unterbringung und Kastration werden Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt. Was passiert, wenn meine nicht kastrierte Katze versehentlich entlaufen ist? Wenn Ihre entlaufene Katze aufgegriffen wird, Sie nicht ermittelt werden können, kastrieren wir das Tier. Ich empfehle, Ihre Katze zu chipen und zu registrieren, damit ich Sie kontaktiert kann und eine ungewollte kostenpflichtige Kastration verhindert wird. Ich wohne nicht in der Gemeinde, aber meine Katze übertritt beim Auslauf die Grenze. Betreffen mich die Regeln? Nein, die KatzenschutzVO gilt nur für Halter, die eine Katze in unserer Gemeinde haben. Gemeindefremde Katzen sind schwer erkennbar. Ich empfehle deshalb, Ihre Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen, sofern diese öfters die Grenze übertritt. Dann kann ich Sie ermitteln, wenn Ihre Katze bei uns aufgegriffen wird.

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