Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Februar 2024.

Nr. 3 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Obere Riedäcker“ im Bereich des Grundstückes Flst. Nr. 680, Ortsteil Ettikon, Gemarkung Kadelburg mit örtlichen Bauvorschriften Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in den Rathäusern der Gemeinden Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg und der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H. während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Küssaberg (www. https://www.kuessaberg.info/service/rathaus-politik/bauleitplanung.de) und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden.

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