Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. März 2024.

Nr. 4 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Attraktive Vergütung für Nachwuchskräfte Bereits während der Ausbildung oder dem Dualen Studium erhalten die Nachwuchskräfte bis zu 1.400 Euro im Monat. Nach abgeschlossener Ausbildung erwarten die Nachwuchskräfte vielfältige, sinnstiftende und interessante Tätigkeitsfelder. Darüber hinaus bietet die DRV BW als große Arbeitgeberin auch guten Aufstiegschancen. Unbefristete Übernahme garantiert Bei einem erfolgreichen Abschluss garantiert die DRV BW eine unbefristete Übernahme an einem der rund 20 Standorte im Land. Wer mehr über die Ausbildung wissen möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.de oder klärt offene Fragen am Stand der DRV BW auf einer der zahlreichen Bildungsmessen in Baden-Württemberg. Einblick in die Praxis Auf Facebook und Instagram geben die derzeitigen Nachwuchskräfte der DRV BW unter „Kluge Köpfe für die Rente“ regelmäßig Einblicke in den Ablauf ihrer Ausbildung und berichten über ihre Erfahrungen als Studierende in eine der Dualen Studiengänge. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Bescheinigung für Ruheständler wird derzeit verschickt Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Hilfe erhalten Ruheständler dabei durch die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevanten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2023 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2023 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Als sogenannte eDaten liegen die steuerrechtlich relevanten Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre unter „Pressemitteilungen und Nachrichten“ ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

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