Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. April 2024.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2024 Gemeinschaftschule Rheintal Briefe in die Zukunft für Grundschüler der GMS Rheintal Die Schülerinnen und Schüler der 4b erarbeiteten sich die Zeitform des Futurs. Sie riskierten einen Blick in ihre eigene Zukunft, malten sich diese aus und schrieben sie in einen Brief an sich selbst auf. So adressierten sie die Briefumschläge an ihre Zukunfts-Ichs, mit dem Hinweis, diesen frühestens im Jahr 2036 zu öffnen. Eine Zeitkapsel, die auch in Zukunft noch Überraschungen parat hält und das Futur hoffentlich nachhaltig prägt. Landratsamt Waldshut Kahlhiebe immer anzeigen! Kahlhiebe im Wald unterliegen strengen Reglementierungen durch das Landeswaldgesetz (§15) und sind grundsätzlich beim Kreisforstamt anzuzeigen, ab der Größe von einem Hektar sogar genehmigungspflichtig. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von 5.000 bis 15.000 Euro. In jedem Fall sollte ein Waldbesitzer, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen, vor der Umsetzung einer entsprechenden Hiebsmaßnahme Kontakt mit dem zuständigen Förster aufnehmen. Durch einen Kahlhieb dürfen der Boden und die Bodenfruchtbarkeit nicht geschädigt und der Wasserhaushalt nicht erheblich noch dauerhaft beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen weder Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig gestört werden. Grundsätzlich sind kahl geschlagene Flächen innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten.

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