Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Mai 2024.

Nr. 8 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 - 2Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Bietvollmachten und sonstige Vertretungsnachweise müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet sein. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden: Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg Bank: Baden-Württembergische Bank IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 BIC: SOLADEST600 Verwendungszweck: Kassenzeichen: 2341950000059, Az. 1 K 21/21 AG Waldshut-Tiengen Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Vollstreckungsgericht - Aktuelle Versteigerungstermine unter www.amtsgericht-waldshut-tiengen.de unter „Aktuelles“. Das Verkehrswertgutachten wird in Kürze veröffentlicht unter www.versteigerungspool.de. Dort finden Sie auch Hinweise zum Verfahren und zur Bietsicherheit. Das Verkehrswertgutachten kann nach telefonischer Voranmeldung (07751 881-0) auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen eingesehen werden. Kommunale Wärmeplanung Die Gemeinden Hohentengen, Klettgau und Küssaberg haben im Herbst 2021 beschlossen, gemeinsam eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die kommunalen Wärmepläne wurden nun in öffentlichen Sitzungen den Gemeinderäten und Einwohnern vorgestellt und beschlossen. Die drei Gemeinden gehören damit zu den ersten Gemeinden im Landkreis Waldshut, die eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt haben. Die Erstellung der Wärmepläne erfolgte in Zusammenarbeit mit Fachplanern der Firmen RBS wave GmbH und

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