Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Mai 2024.

Nr. 8 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 Gesundheit und Teilhabe am Leben stehen im Vordergrund Von ADHS über Asthma bis schwerem Übergewicht – es gibt viele verschiedene Erkrankungen, die schon Kinder und Jugendliche so beeinträchtigen, dass sie nicht regelmäßig in die Schule gehen können. Die Rehabilitation kommt in Frage, wenn die – insbesondere durch chronische Erkrankungen – beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit des Kindes durch diese voraussichtlich wiederhergestellt oder gebessert werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Ganzheitliche Betreuung bei der Kinder-Reha Für die Reha von Kindern und Jugendlichen stehen bundesweit zahlreiche nach neuestem medizinischen Standard ausgestattete Fachkliniken zur Verfügung. Die Reha dauert meist vier Wochen, wenn nötig länger. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan erstellt. Dieser enthält medizinische, psychologische, pädagogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Entsprechend spezialisierte und ausgebildete Mitarbeitende sind daran beteiligt. Die Kinder werden in altersentsprechenden Gruppen betreut, Schulkinder erhalten in den Hauptfächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. Kostenübernahme und finanzielle Absicherung Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der Rentenversicherungsträger. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden. Auf Antrag übernimmt die DRV BW sogar die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Dazu gehören Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem wird der entgangene Verdienst bezahlt. Bei Kindern ab zwölf Jahren können die Kosten für eine Begleitperson nur dann übernommen werden, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Wer kann die Kinder- oder Jugendlichen-Reha beantragen Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Jugendliche eine Waisenrente, ist die Voraussetzung auch gegeben. Details zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Co. finden Sie unter www.drv-bw.de/kinderreha. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt sowie Ansprechpersonen für Prävention und Reha unter www.drv-bw.de/Ansprechstelle

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