Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Mai 2024.

Nr. 8 / 2024 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Die oben genannten Sätze gelten auch für Feuerwehrfahrzeuge, die mit den dort Genannten in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar sind. b) Nicht genormte Fahrzeuge Alle anderen Fahrzeuge sind nach § 34 Absatz 7 FwG zu kalkulieren. Rettungsboot Typ 2 31,60 Euro TSA 2,60 Euro 3. Sonstiges Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 4 Absatz 6 der Satzung verwiesen. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 19.03.2024 in Kraft. Hohentengen a. H, den 11.04.2024 gez. Jürgen Wiener Bürgermeister Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind Pflegestützpunkt Der Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut bietet individuelle Beratung und Information rund um das Thema Pflege im Rathaus Hohentengen an. Sie haben hierzu Fragen, benötigen Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades oder bei der Auswahl von Hilfs- und Pflegeangeboten, dann sind wir gerne für Sie da. Die nächste Sprechstunde im Rathaus Hohentengen findet am Mittwoch, 08. Mai 2024 von 9:00 bis 11:00 Uhr statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich an unter Tel. 07751/86 4255 oder per E-Mail: daniela.roters@landkreis-waldshut.de, oder direkt beim Rathaus, Frau Pilss.

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